Durchsuchung elektronischer Geräte an US-Grenzen: Es kommt darauf an

Elektronische Geräte wie Laptops und Handys dürfen an den Grenzen der USA auch ohne Verdacht durchsucht werden. Eine eingehende, forensische Analyse ist jedoch nur unter bestimmten Umständen zulässig.

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Elektronische Geräte wie Laptops und Handys dürfen an den Grenzposten der USA auch ohne Verdacht durchsucht werden. Eine eingehende, forensische Analyse ist jedoch nur bei "vernünftigem" Verdacht ("reasonable suspicion") zulässig. So hatte es das Berufungsgericht des neunten Gerichtsbezirks voriges Jahr entschieden (United States v Cotterman, Docket No. 09-10139). Diese Entscheidung bleibt aufrecht, da das oberste US-Gericht, der Supreme Court, eine Überprüfung abgelehnt hat.

Die Rechtsposition ist damit für das Gebiet des neunten Berufungsgerichts (Ninth Curcuit) bindend. Der Ninth Circuit ist der mit Abstand bevölkerungsreichste. Er umfasst die Staaten Alaska, Arizona, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Oregon und Washington sowie die Gebiete Guam und Nördliche Marianen. Gerichte in anderen Regionen können anders entscheiden und haben dies auch schon getan, etwa im Fall Abidor v Napolitano.

Ein wichtiges Detail der Entscheidung des Ninth Circuit ist die Bedeutung verschlüsselter Daten. Zwar kann Verschlüsselung allein keinen Verdacht begründen, sie kann einen bestehenden Verdacht aber erhärten. Was genau eine forensische Untersuchung ausmacht, haben die Richter offen gelassen.

Anlass für den Fall war die forensische Analyse des Laptops von Howard Cotterman. Der Mann war als Sexualtäter vorbestraft und reiste mehrmals nach Mexiko. Bei einer Rückkehr Cottermans aus Mexiko im April 2007 schlug das Computersystem des US-Grenzschutzes an. Der Grenzbeamte untersuchte daraufhin Cottermans Laptop und fand zwar keine belastenden Daten, aber passwortgeschützte Dateien. Das Gesamtbild war laut Berufungsgericht hinreichende Grundlage für die folgende Beschlagnahme und forensische Untersuchung des Geräts. (anw)