EU-Konsultation zur Urheberrechtsreform: Zukunft der Privatkopie? Copyright auf Links?

BrĂĽssel will sich fĂĽr eine Gesetzesinitiative zur Urheberrechts-Anpassung mit einer Befragung ĂĽber grundlegende Themen wappnen. Zur Debatte stehen u.a. die DRM-Ausgestaltung und eine Genehmigungspflicht fĂĽr das Setzen von Links auf geschĂĽtzte Werke.

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Nachdem der europäische Urheberrechtsdialog kaum greifbare Resultate gebracht hat, will sich die EU-Kommission mit einer öffentlichen Konsultation für eine mögliche umfassende Urheberrechhts-Reform wappnen. "Die Urheberrechtspolitik der EU muss mit der Zeit gehen", gab EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier als Losung zum Start der Umfrage aus. Er selbst sehe das Urheberrecht prinzipiell als "modernes, effektives Instrument", das kreatives Schaffen unterstütze und Zugang zu hochwertigen Inhalten auch über Landesgrenzen hinweg ermögliche. Seine Aufgabe sei es auch, Investitionen zu fördern und die kulturelle Vielfalt zu stärken.

Die von der Brüsseler Regierungseinrichtung aufgeworfenen Fragen decken ein weites Feld ab, das von territorialen Regeln im Binnenmarkt über allgemeine Aspekten der Harmonisierung bis zu Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter reicht. Die Zukunft der Privatkopie steht dabei genauso zur Debatte wie die konkrete Ausgestaltung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Weiter interessiert sich die Kommission etwa für die mögliche Fragmentierung des Rechtemarkts sowie Vorschläge zur "Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Legitimität im breiteren Kontext des Urheberrechts".

In einzelnen Punkten geht die Kommission stark ins Detail. So möchte sie etwa wissen, ob künftig das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Web einer Erlaubnis der Rechteinhaber unterliegen sollte. Weiter geht es über die künftige Behandlung kurzfristiger Behandlungen geschützter Werke im Browsercache, die schon bei der jüngsten Änderung der Copyright-Richtlinie 2001 zur Diskussion stand, bis hin zur leichteren Digitalisierungsmöglichkeiten für Bücher und das kulturelle Erbe oder Ausleihmöglichkeiten von E-Books.

Nicht fehlen darf die Frage nach der Rolle der Provider beim Aufklären über Urheberrechtsverstöße im Internet, auch wenn zunächst nicht direkt vom Versenden von Warnhinweisen und darauf aufbauenden "3 Strikes"-Systemen mit Internetsperren die Rede ist. Auch Sonderregeln für nutzergenerierte Inhalte und Remixe werden ins Auge gefasst. Interessierte können ihre Antworten bis zum 5. Februar in Brüssel einreichen. (jk)