EU-Parlament verlangt "ID-Chip" fĂĽr zivile Drohnen
Privat verwendete ferngesteuerte Flugsysteme sollten registriert werden sowie jederzeit erkenn- und rĂĽckverfolgbar sein, fordern die EU-Abgeordneten. In die Technik mĂĽsse Datenschutz integriert werden.
Das EU-Parlament befĂĽrchtet einen Wildwuchs von Drohnen, die Privatpersonen und Firmen in die LĂĽfte steigen lassen. Es hat sich daher in einer am Donnerstag mit groĂźer Mehrheit angenommenen EntschlieĂźung zum sicheren Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der zivilen Luftfahrt dafĂĽr ausgesprochen, ferngesteuerte Flugsysteme mit einem "ID-Chip" auszustatten. Dazu kommen soll eine Registrierungspflicht.
Die Volksvertreter wollen damit sicherstellen, dass Drohnenhalter jederzeit zurückverfolgt werden können und Rechenschaft ablegen müssen. Nur so könnten die Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung" umgesetzt werden
Technische Auflagen fĂĽr Drohnen
Ferngesteuerte Flugobjekte, die außer Sichtweite fliegen, sollen laut den Abgeordneten mit einer Erkennungs- und Ausweichtechnik ausgestattet werden. Damit könnten die Geräte feststellen, dass ein Flugzeug denselben Luftraum nutzt. Fernhalten müssten sich Drohnen zudem automatisch von stark besiedelten Gebieten und Verbotszonen über Flughäfen, Atomkraftwerken, Chemiefabriken sowie andere Infrastrukturen, die ein Sicherheitsrisiko bergen.
Die Parlamentarier betonen, dass der Schutz der Privatsphäre sehr wichtig sei, damit die Öffentlichkeit zustimme, unbemannte Flugsysteme zu zivilen Zwecken zu betreiben. Der Datenschutz müsse daher standardmäßig von vornherein in die Technik eingebaut und in den Grundeinstellungen aktiviert werden.
Die Forderungen sollen nun in das geplante "Luftverkehrspaket" der EU-Kommission einflieĂźen. Ein Vorschlag aus BrĂĽssel dazu wird bis Ende des Jahres erwartet. Eine Registrierungspflicht fĂĽr private Drohnen soll es auch in den USA geben, wie das dortige Verkehrsministerium vor kurzem bekanntgab. (anw)