EU verlangt etwas sparsamere Notebooks, PCs und Server
Seit heute gilt in Deutschland eine Verordnung zur Ökodesign-Richtline. Sie beschränkt den jährlichen Energiebedarf und damit indirekt die Leistungsaufnahme von fast allen Rechnertypen.
Neu verkaufte Desktop-PCs aller Bauarten, aber auch Notebooks, Tablets, Server und Workstations erfasst die EU-Verordnung Nr. 617/2013 zur sogenannten Ă–kodesign-Richtlinie. Diese EU-Verordnung gilt seit heute auch in Deutschland und soll den Energiebedarf von IT-Hardware verringern. Damit will die EU das Klima schĂĽtzen, also dazu beitragen, dass international vereinbarte Ziele zur Reduktion von Kohlenstoffdioxidemissionen erreicht werden.
Die unmittelbaren Auswirkungen der Verordnung sind gering, weil der Fahrplan seit Jahren bekannt ist und sich die Hersteller darauf eingestellt haben: Wer mitdenkt, kann die Grenzwerte leicht einhalten, etwa durch Einbau eines 80-Plus-Bronze-Netzteils. Je nach Ausstattung und Leistungspotenzial der Hardware variieren die Grenzwerte. Es sind längst auch wesentlich sparsamere und effizientere Computer auf dem Markt.
Große Diskussionen wie beim Glühlampenverbot oder selbst bei der Beschränkung der Staubsauger-Motorleistung sind nicht zu erwarten. Diese gehen auf vergleichbare EU-Verordnungen zurück, die wegen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht auch hierzulande unmittelbar gelten.
Schwer tut sich Deutschland anscheinend mit einer vernünftigen Kontrolle, ob die ganzen Vorgaben auch umgesetzt werden – also mit der Marktaufsicht. Jedenfalls ist es für Verbraucher, die ein möglicherweise nicht mehr zulässiges Produkt erworben haben, ziemlich schwierig, konkrete Ansprechpartner in Behörden zu finden. In vielen Bundesländern sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Ein verpflichtendes Label zur Verbrauchskennzeichnung von IT-Produkten steht trotz gegenteiliger Versprechungen ebenfalls noch immer aus. (ciw)