Einigung in Sammelklageverfahren gegen Google Buzz

Der Internetdienstleister will 8,5 Millionen US-Dollar zahlen, um einen Rechtsstreit mit Gmail-Nutzern über die Verletzung ihrer Privatsphäre durch Google Buzz beizulegen.

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Der Internetdienstleister Google ist zur Zahlung von 8,5 Millionen US-Dollar bereit, um einen Rechtsstreit mit diversen Gmail-Nutzern beizulegen, die ihre Privatsphäre durch den Dienst Google Buzz verletzt sahen. Der zuständige Richter James Ware vom US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat am 7. Oktober vorläufig zugestimmt, wurde nun bekannt gegeben.

In dem Verfahren wurden verschiedene Klagen zusammengefasst, unter anderem die der Gmail-Nutzerin Eva Hibnick vom Februar dieses Jahres. Google hatte seinerzeit den Social-Network-Dienst Buzz gestartet, an dem automatisch alle Nutzer des E-Mail-Dienstes Gmail teilnahmen. Diese wurden automatisch zu einem "Mitleser" der Einträge jener Buzz-Nutzer, mit denen sie den meisten E-Mail- und Chat-Kontakt unterhielten. Ohne Einwilligung der Nutzers wurden ihre Beziehungen offenbart, da die Mitleser anderen Mitlesern angezeigt wurden. Zudem konnten die Mitleser automatisch Empfehlungen aus dem Google Reader verfolgen und freigegebene Picasa-Fotoalben betrachten. Gmail-Nutzer sahen dadurch ihre Privatsphäre verletzt und gingen vor Gericht.

Die Einigung (PDF-Datei) sieht vor, dass Google das Geld in einen Fonds einzahlt, der wiederum zum größten Teil gemeinnützige Organisationen finanzieren soll, die sich für den Datenschutz und die Wahrung der Privatspäre im Internet einsetzen. Google verpflichtet sich außerdem, seine Nutzer besser über die Risiken in seinem Buzz-Dienst zu informieren. Das Gericht will bis zum 31. Januar 2011 abschließend über die Einigung entscheiden. Bei ihr wurde berücksichtigt, dass Google kurz nach Bekanntwerden der Mängel nachgebessert hat und für mehr Transparenz gesorgt habe, heißt es in einer Google-Mitteilung. Außerdem ist noch eine Beschwerde der Datenschützer des Electronic Privacy Information Center (EPIC) bei der US-Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission anhängig. (anw)