Französischer Senat verabschiedet neues Anti-Terror-Paket

Nach der Nationalversammlung hat auch der französische Senat einen Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung im Eilverfahren abgesegnet, der hohe Strafen für Hassprediger im Netz und außerdem Websperren sowie Ausreiseverbote vorsieht.

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Frankreich will unter dem Eindruck der Umtriebe der Miliz "Islamischer Staat" und anderer Dschihad-Verfechter im Kampf gegen den Terrorismus aufrüsten. Am Donnerstag hat der Senat dazu einen vom Innenminister Bernard Cazeneuve initiierten Gesetzentwurf beschlossen, wonach Hasspredigern, die im Internet für terroristische Akte werben, bis zu sieben Jahre Haft drohen. Kriminalisiert werden soll, wer zu Anschlägen "anstiftet", diese "verteidigt" oder "glorifiziert". Im Bereich traditioneller Medien sind für solche Taten eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis und eine Geldbuße von 75.000 Euro vorgesehen.

Bernard Cazeneuve

(Bild: gouvernement.fr )

Verwaltungsbehörden können Internetprovider zwingen, Webseiten mit terroristischen Inhalten wie etwa Bombenbau-Anleitungen sperren. Eine gerichtliche Aufsicht ist nur über die konkreten Listen inkriminierter Online-Angebote vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde in zwei Tagen mit verkürzter Debattenzeit durch den Senat gedrückt. Mit ihm soll auch die bereits bestehende Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen ausgedehnt werden: Die Polizei darf künftig auch Bilder und audiovisuelles Material abgreifen, wenn sie IT-Systeme aus der Ferne inspiziert. Zum Teil müssen dies Richter genehmigen. Nutzer, die Daten verschlüsseln, können gezwungen werden, ihre Passwörter herauszugeben.

"Gefährdern" sollen die Behörden zudem den Reisepass oder Ausweis zunächst für sechs Monate mit Verlängerungsoption entziehen dürfen, um sie an der Ausreise etwa nach Syrien oder in den Irak zu hindern. Dafür müssen "ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der französische Staatsbürger Reisen ins Ausland beabsichtigt, die zum Ziel haben, an terroristischen Aktivitäten, Kriegsverbrechen oder Straftaten gegen die Menschlichkeit teilzunehmen". Das gleiche gilt für Verdächtige, die vorhaben, "sich in terroristische Ausbildungslager zu begeben und damit in Umstände", die bei ihrer Rückkehr die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.

Die Nationalversammlung stimmte dem Vorhaben bereits vorigen Monat in leicht veränderter Form zu. Es steht noch ein Vermittlungsverfahren zwischen diesem Parlament und dem Senat aus, das aber zu keinen großen Korrekturen mehr führen dürfte. Es wird deswegen damit gerechnet, dass die neuen Bestimmungen bald in Kraft treten können.

Presseorganisationen und Bürgerrechtler sprechen von einem "schädlichen" und "gefährlichen" Gesetz, das tief in die Bürgerrechte einschneide, alle zu Terrorverdächtigen mache und etwa gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller Mediengattungen verstoße. Sie hoffen daher, dass einzelne Abgeordnete oder Senatoren den Verfassungsgerichtshof anrufen. (anw)