Gericht: Pressefreiheit gilt auch fĂĽr Wikipedia

Die Wikimedia Foundation hat vor zwei Gerichten Klagen gegen die Wikipedia abgewehrt, mit denen die Veröffentlichung von Informationen über Personen unterdrückt werden sollte. In einem Copyright-Fall musste die Stiftung jedoch klein beigeben.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Wikimedia Foundation hat vor zwei deutschen Gerichten das Recht verteidigt, dass die Online-Enzyklopädie Wikipedia über Personen auch ohne deren Einwilligung berichten darf. In einer anderen Sache steckte die US-Stiftung jedoch zurück: Die in Deutschland gültige Panoramafreiheit kann sie nach eigenen Angaben nicht auf den eigenen Servern durchsetzen.

Die zwei deutschen Urteile hat die Wikimedia Foundation am Wochenende veröffentlicht: Mit einer Klage vor dem Landgericht Tübingen (Aktenzeichen 7 O 525/10) wollte ein außerplanmäßiger Professor der Universität Tübingen gegen seinen Wikipedia-Eintrag vorgehen. Damit wollte er insbesondere die Nennung seiner Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen unterbinden. Der Kläger befürchtete, dass die in der Wikipedia veröffentlichten Informationen sich negativ auf seine künftige berufliche Laufbahn auswirken könnten.

Das Landgericht entschied zugunsten der Wikimedia und wies die Klage ab: "Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Anders als bei einer Veröffentlichung in einer Zeitung entfalte die Wikipedia keine unmittelbare Breitenwirkung, da die Leser die Informationen aktiv suchen müssten.

Gleichzeitig würdigt das Gericht die Bedeutung der Wikipedia: "Vor allem auch die Personen, welche über keine geschriebene Enzyklopädie verfügen, haben ein beachtliches Interesse sich über die Internetseite der Beklagten Informationen zu verschaffen." Die Wikimedia Foundation könne zudem die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit für sich beanspruchen, die die Versorgung der Öffentlichkeit mit Informationen sicherstellen soll. Zudem seien die bei der Wikipedia genannten Fakten weder ungewöhnlich, noch zum ersten Mal veröffentlicht worden.

Im zweiten Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt (Aktenzeichen 22 O 934/10) um einen Artikel über einen verstorbenen deutschen Juristen. Dessen Sohn hatte geklagt, weil er das Ansehen seines Vaters durch den Wikipedia-Artikel geschädigt sah. Der Artikel enthalte verschiedene falsche Tatsachenbehauptungen zum Lebenslauf des Verstorbenen, unter anderem zu der Dauer seiner Mitgliedschaft in der NSDAP.

Doch beim Landgericht konnte der Kläger damit nicht durchdringen. Selbst wenn die von der Familie kritisierten Teile Artikels tatsächlich unwahr seien, sei das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht angetastet worden. Die Kläger haben gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Im kommenden Jahr muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit der Zulässigkeit des Wikipedia-Artikels beschäftigen.

Im Gegensatz dazu konnten sich die Rechteinhaber an Werken der Künstler Claes Oldenburg und des verstorbenen Coosje van Bruggen bei der Wikimedia Foundation auch ohne Gerichtsverfahren durchsetzen: Auf Grundlage des Digital Millennium Copyright Act hatte ein Vertreter des Oldenburg van Bruggen Studios die Löschung von insgesamt 59 Bildern aus der Mediendatenbank Wikimedia Commons verlangt. Obwohl mehrere Bilder der öffentlich ausgestellten Skulpturen in Deutschland entstanden waren und nach der hier geltenden Panoramafreiheit legal sind, kam die Wikimedia Foundation der Anforderung nach.

Wikipedia-Justiziarin Michelle Paulson begründet die Herunternahme der Bilder damit, "dass die Wikimedia Foundation als US-Organisation dem US-Recht unterliegt, das die Panoramafreiheit nicht kennt“. Sollten Community-Mitglieder der Auffassung sein, dass diese Löschung in den USA nicht rechtmäßig sei, werden sie aufgefordert, Einspruch einzulegen. Dies hat ein Wikipedia-Autor für drei der 59 Bilder Ende November getan. Die entsprechenden Bilder sind aber bisher weiterhin nicht in Wikimedia Commons verfügbar. (vbr)