Gesetz gegen Internet-Abzocke tritt bald in Kraft
Die neuen Regeln zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Netz sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Verkaufsangebote im Internet müssen sich bis zum 1. August auf sie einstellen.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch wird das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zum 1. August gültig. Bis dahin müssen Verkaufsangebote im Internet zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung aufweisen. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll dem Nutzer sofort und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt. Anfallende Kosten dürfen so etwa nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.
Verbraucher müssen auch über weitere wichtige Vertragsangaben wie eine eventuelle Mindestlaufzeit oder Lieferkosten verständlich informiert werden. Enthält die Bestellfläche nicht die vorgeschriebenen Informationen, kommt das Geschäft nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Die neuen Regeln gelten bei jeder Online-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie über einen PC, ein Smartphone oder einen Tablet-Rechner ausgelöst wird. Der Bundestag hatte dem Vorhaben Anfang März, der Bundesrat Ende des gleichen Monats zugestimmt.
Teile der Wirtschaft kritisierten das Gesetz als Symbolpolitik, Kostentreiber und Futter für Profi-Abmahner. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen, dass der Gesetzgeber die "regelrechte Plage" der Abo- und Kostenfallen im Internet beende. In ganz Europa gälten bereits ähnliche Bestimmungen, seitdem die Verbraucherrichtlinie verabschiedet wurde. Die Mitgliedsstaaten hätten aber noch bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. (anw)