Google soll "Recht auf Vergessen" auf alle Domains ausdehnen

Google löscht zwar auf Aufforderung sensible Suchergebnisse, doch nur auf seinen europäischen Webseiten. Die französische Datenschutzbehörde ist damit nicht einverstanden.

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Google soll Recht auf Vergessen auf alle Domains ausdehnen

(Bild: dpa, Martin Gerten)

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Vor gut einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Google auf Verlangen Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste streichen muss. Der Suchmaschinenbetreiber setzt dies auch um, doch lediglich auf seinen Webseiten mit europäischen Domains. Das will die französische Datenschutzbehörde CNIL ändern. Sie hat Google nun 15 Tage Zeit gegeben, um das "Recht auf Vergessen" auf alle Domains auszuweiten.

Wenn Google einem Löschantrag nicht folgt, kann sich der Betroffene an die Datenschutzbehörde seines Landes wenden. Die CNIL hat nach eigenen Angaben Hunderte solcher Beschwerden bekommen – darunter auch darüber, dass ungewünschte Funde zwar auf europäischen Google-Seiten entfernt wurden, nicht aber auf google.com oder außereuropäischen Domains. Damit Google aber dem EuGH-Urteil vollends nachkommt, müsse das Unternehmen auch dort die gewünschten Ergebnisse löschen, heißt es in einer Mitteilung.

Falls Google der Aufforderung nicht nachkommt, hat die CNIL nach eigenen Angaben das Recht, einen Bericht erstellen zu lassen, ob das Unternehmen französische Datenschutzgesetze verletzt. Ein CNIL-Ausschuss werde dann über eine mögliche Strafe entscheiden. (anw)