Hintergrund: Insolvenzverfahren

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Pleite des Handy-Herstellers BenQ Mobile besiegelt. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen.

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  • dpa

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Pleite des Handy-Herstellers BenQ Mobile besiegelt. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. In einem Insolvenzplan kann auch vereinbart werden, das Unternehmen zu erhalten und zu sanieren.

Grundsätzlich wird der Gang zum Insolvenzrichter zwingend, wenn Firmen zahlungsunfähig oder überschuldet sind. In solch einem Fall muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Das Gericht prüft, ob für eine Eröffnung des Verfahrens genügend Masse, also verwertbares Vermögen, vorhanden ist. Andernfalls wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Dann müssen sich die Gläubiger selbst darum kümmern, dass ihre Forderungen erfüllt werden. Das Gericht hat drei Monate Zeit, über die Eröffnung eines Verfahrens zu entscheiden. Die Beschäftigten erhalten im Rahmen des Insolvenzverfahrens drei Monate Insolvenzgeld ausgezahlt.

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter bestimmt, üblicherweise war er bereits seit Antragstellung vorläufiger Insolvenzverwalter. Er sichtet das vorhandene Vermögen, prüft die Bücher sowie die gegen den Schuldner bestehenden Forderungen und ist faktisch der Herr im Hause. In Abstimmung mit den Gläubigern kümmert sich der Verwalter um ein mögliches Sanierungskonzept und sucht nach potenziellen Käufern. Mit den möglichen Erlösen aus dem Verkauf von Teilen des Unternehmens werden die Forderungen der Gläubiger anteilig befriedigt. In der Regel sehen diese aber nur weniger als zehn Prozent ihres Geldes wieder.

Siehe dazu auch:

Siehe auch zu vergleichbaren Verfahren im Konkursrecht der USA:

(dpa) / (jk)