Indien wehrt sich gegen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

Die indische Regierung will eine Allianz gegen das vor allem von Industriestaaten vorangetriebene Übereinkommen zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern schmieden, während Kanada erneut eine Copyright-Reform angeht.

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Indien will eine Allianz "gleichgesinnter Staaten" gegen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA schmieden. Dies berichtet die indische Economic Times unter Berufung auf Regierungsvertreter. Die indische Regierung befürchtet demnach, dass das Abkommen, das vor allem von Industriestaaten wie Australien, Japan, Kanada, den USA sowie der EU vorangetrieben wird, Exporte nicht-patentierter Medikamente und von Generika sowie von Informationstechnik aus Entwicklungsländern behindern könnte. Sie werde daher Gespräche mit Brasilien, China oder Ägypten führen, um eine gemeinsame Protestlinie aufzubauen, erklärte ein indischer Regierungsvertreter. Zudem wolle man individuelle Gespräche mit den Verhandlungspartnern führen.

Die ACTA-Akteure haben nach eigenem Bekunden eine "Koalition der Willigen" ins Leben gerufen, um Urheber-, Patent- und Markenrechten international mehr Geltung zu verschaffen und Schutzansprüche besser durchsetzen zu können. Dabei sind auch Vertreter der Schwellenländer Marokko und Mexiko. Bei dem Abkommen geht es nach Experteneinschätzungen aber um Märkte, die sich im Entwicklungsstadium befinden. An Ländergrenzen sollen Produktfälschungen einfacher konfisziert werden können, um der Markenpiraterie Einhalt zu gebieten. Rechtliche Änderungen in der EU und den USA sind nach Angaben von Verhandlungsführern nicht vorgesehen, auch wenn vor allem ein umfangreiches Internetkapitel mit versteckten Empfehlungen für den Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen solche Befürchtungen geschürt hat.

Indische Juristen monieren auch, dass die ACTA-Partner ihr Vorhaben nicht in etablierten UN-Foren wie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder der Welthandelsgesellschaft (WTO) ausarbeiten wollen. Die beschlossenen Regeln könnten in Folge vor diesen Gremien rechtlich angegriffen werden.

Die bei ACTA mit federführende kanadische Regierung hat unterdessen einen neuen Anlauf genommen, um mit einer Copyright-Reform die Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 zum Werkschutz im Internet umzusetzen. Diese sehen unter anderem vor, Systeme fürs digitale Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich vor Umgehung zu schützen. Vor allem die USA üben seit Längerem großen Druck auf Kanada aus, die WIPO-Bestimmungen endlich im nationalen Recht zu verankern. Der letzte Vorstoß in diese Richtung löste 2008 aber heftige Proteste bei Open-Source-Vereinigungen, Entwicklern, Forschern und Juristen aus, sodass die Regierung den Gesetzesentwurf "C-61" wieder in den Schubladen verschwinden ließ.

Die neue Initiative für ein "C-32" betiteltes Gesetz bemüht sich stärker um einen Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern. So sollen etwa weitere Einschränkungen exklusiver Verwertungsrechte der Copyright-Halter zugunsten von Werkverwendungen im Bereich der Parodie, der Satire oder der Bildung eingeführt werden. Vorgesehen ist auch eine "YouTube-Ausnahme", die das Remixen nutzergenerierter Inhalte für nicht-gewerbliche Zwecke erlauben würde. Die Umwandlung erworbener Dateien wie Songs oder Filme in andere Formate sowie das zeitversetzte Aufnehmen von Fernsehinhalten im Privatbereich sollen ebenfalls freigegeben werden.

Dazu kommt in dem Entwurf eine vergleichsweise liberale Haftungsregelung: Provider, die über rechtswidrige Angebote geschützter Inhalte über ihre Server in Kenntnis gesetzt werden, müssten diese nicht selbst zunächst herunternehmen. Vielmehr würde es ausreichen, wenn sie eine Nachricht der Rechteinhaber an den Anbieter weiterleiteten. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken für das Kopieren geschützter Werke soll aber als Copyright-Verstoß gefasst werden. Rechtsverletzern ohne kommerzielles Interesse drohen Strafen zwischen 100 und 5000 kanadischen Dollar. Gewerbliche Verstöße könnten mit 20.000 Dollar geahndet werden. Die vorgeschlagenen Geldbußen fallen so moderater aus als im früheren Entwurf.

Die kanadische Regierung will aber ihren Ansatz weiter verfolgen, die Umgehung technischer Kopierschutzverfahren in der Regel strafbar zu machen. Ausnahmen sollen allenfalls für Kryptographieforscher oder Behinderte gelten. "Das Grundprinzip des neuen Gesetzes bleibt, dass jedes Mal, wenn ein digitales Schloss etwa bei Büchern, Filmen, Musik oder elektronischen Geräten benutzt wird, dieses faktisch alle anderen Rechte übertrumpft", meint der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist. So gewänne der Rechteinhaber letztlich immer mit seinen Vorgaben über die Interessen des Käufers eines digitalen Werks. (anw)