Klage gegen neugierige Vibrator-App
Die Benutzerin eines vernetzten Vibrators verklagt in den USA den Hersteller. Denn dieser sammelt über eine App höchstpersönliche Daten über den Einsatz des Masturbationsgerätes. Das findet die Dame höchst unsexy und rechtswidrig.
Eine Verbraucherin aus dem US-Staat Illinois hat den Hersteller der vernetzten Vibratoren We-Vibe verklagt. Das hochpreisige Sexspielzeug kann nur mit einer bestimmten App voll ausgekostet werden, eine etwas günstigere Variante ist sogar "App-Only". Diese App überträgt aber höchst intime Details an die Server des kanadischen Herstellers Standard Innovation. Die Klägerin beschuldigt Standard Innovation, das verheimlicht, und die Kundinnen so hinters Licht geführt zu haben.
Die App namens We-Connect muss auf einem Smartphone installiert werden, das über Bluetooth mit dem We-Vibe verbunden wird. Dann kann aus einer Vielzahl von vorgegebenen oder selbst kreierten Vibrationsmustern gewählt werden. "Die Beklagte hat We-Connect so programmiert, dass [die App] heimlich intime Details über die Nutzung des We-Vibe sammeln, darunter Datum und Zeit jeder Nutzung, [Vibrationsintensität], Vibrationsmodus oder -muster […] und, unglaublicherweise, die E-Mail-Adresse […], was die Beklagte die Verbindung der Nutzungsdaten mit einem bestimmten Kundenkonto ermöglicht", heißt es in der Klage.
We-Connect ermöglicht außerdem einem Partner, mit der Benutzerin über Chat und Video in Verbindung zu treten. Sie kann dem Partner auch die Steuerung des Sexspielzeugs überlassen. Diese Funktion nennt Standard Innovation "connect lover" und bewirbt sie als "sichere Verbindung zwischen Ihren Smartphones". Tatsächlich werden die intimen Unterhaltungen aber ebenfalls über die Server des Herstellers geroutet.
Sammelklage vor Geschworenen beantragt
Die Klägerin, die zum Schutz ihrer Privatsphäre unter ihren Initialen N. P. auftritt, möchte ihre Klage als Sammelklage für alle gleichermaßen betroffenen Nutzerinnen in den USA respektive Illinois zugelassen sehen. Außerdem hat sie ein Verfahren vor Geschworenen beantragt.
Begehrt wird eine Unterlassungsverfügung gegen Standard Innovation, Rückzahlung des vollen Kaufpreises, Schadenersatz und Strafschadenersatz. Denn die heimliche Datensammelei ohne Zustimmung der Betroffenen verletze je ein Anti-Überwachungsgesetz auf Bundes- und Staatenebene, ein Verbraucherschutzgesetz in Illinois' und stelle außerdem ein illegales Eindringen in die Privatsphäre dar.
Der Hersteller stellt die Sammlung der Daten nicht in Abrede. Gängige Praxis sei es, die Daten nicht personenbezogen auszuwerten, sagte Standard Innovation noch vor Zustellung der Klage zur Chicago Tribune. Die Server seien nicht gehackt worden. Und die Registrierung mit E-Mail-Adresse sei optional. Laut der kanadischen Website Localxpress möchte der Hersteller seine Verfahrensweisen mit den Daten "besser kommunizieren."
- Die Klage N.P v. We-Vibe im Wortlaut (PDF).
Die Klage wurde Anfang des Monats beim US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Illinois eingebracht (Az. 16-cv-08655). Das Verfahren heißt N.P. v. Standard Innovation (US) Corp., d/b/a We-Vibe. (ds)