Libri verzichtet auf Zitate aus Presserezensionen
Der Online-Buchhändler und Grossist will nach dem "Perlentaucher-Urteil" auf Nummer sicher gehen und hat nach eigenen Angaben alle Verweise auf Buchrezensionen der FAZ und der SZ aus seiner Titel-Datenbank getilgt.
Der Online-Buchhändler und Grossist Libri will nach dem Perlentaucher-Urteil vom Herbst auf Nummer sichergehen und Urheberrechtsstreitigkeiten vermeiden. Man habe sich entschlossen, bis auf Weiteres alle Zitate aus Buchrezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) aus der eigenen Titel-Datenbank zu löschen, heißt es in einer E-Mail der Hamburger Firma an Verlage und andere Großkunden. Die Digitalen Linken, die das Schreiben in ihrem Blog unter dem Aufhänger "Zitieren verboten" dokumentieren,sehen in dem Bemühungen auch einen Vorgeschmack auf das von Schwarz-Gelb geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet.
Die Libri-Juristen warnen die Buchverlage zugleich in dem Rundbrief, nicht leichtfertig ihre Werbetexte mit Verweisen auf Besprechungen in der Presse zu schmücken. Der gute Rat lautet: "Wenn Sie weiterhin von Zitaten aus Veröffentlichungen anderer Rechteinhaber in Ihren werbenden Texten Gebrauch machen möchten, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechteinhaber die Übernahme des Zitates im Vorfeld rechtssicher abklären." Prinzipiell bestehe die aufgezeigte Problematik möglicher Urheberrechtsverstöße nicht nur bei wörtlichen Anleihen aus der FAZ und der SZ, "sondern auch im Zusammenhang mit allen anderen Medien und Medienhäusern, gleichgültig ob aus Presse, Hörfunk, TV oder Internet".
Kosten aus möglichen Verfahren, die Libri oder seinen Kunden entstehen könnten, würde man den Verlagen "als den verantwortlichen Verwendern der jeweiligen urheberrechtlich geschützten Textpassagen durchreichen", kündigt das Unternehmen ferner an. Wer Klagen ausschließen wolle, solle die betroffenen Verweise in den eigenen Produktbeschreibungen überarbeiten und auf Zitate insbesondere der bereits vor Gericht gezogenen Verlagshäuser vollständig verzichten.
Der Bundesgerichtshof hatte dem Online-Magazin Perlentaucher Ende 2010 nach einer mehrjährigen Auseinandersetzung mit der FAZ und der Süddeutschen zwar im Großen und Ganzen Recht gegeben. Die Verwertung von Auszügen aus Literaturkritiken sei zumindest dann zulässig, wenn es sich bei den Zusammenfassungen letztlich um selbständige Werke mit ausreichend originellen Formulierungen handle. Im abschließenden Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt aber zu dem Schluss, dass einzelne Perlentaucher-Kritiken das Urheberrecht der Kläger verletzt hätten. 13 von 20 noch geprüften Texten seien den Originalen zu nahe gekommen. Generell müsse in künftigen vergleichbaren Fällen jede Übernahme oder Verarbeitung einzeln begutachtet werden. (ssu)