Musiker Bryan Adams lässt Web-Sheriffs auf Fan-Websites los
Der kanadische Rockballadensänger verlangt von Fan-Websites die Einhaltung von urheberrechtlichen Regeln. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat er wie zuvor der US-Musiker Prince die britische Firma Web Sheriff beauftragt.
Der kanadische Musiker Bryan Adams hat die britische Rechtedurchsetzungsfirma Web Sheriff damit beauftragt, gegen Copyright-Verstöße auf Fan-Websites vorzugehen. Laut einem Bericht des Register wurden diverse Sites aufgefordert, einer Reihe von Richtlinien zuzustimmen, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können. Sie sollen vor allem nicht auf Websites mit unautorisiertem Material verlinken oder selbst solches nutzen.
Die selbst ernannten Web-Sheriffs haben sich laut dem Bericht unter anderem an die Seiten bryanadamsfanclub.nl, bryanadams.nu und badfan.com gewandt. Diese seien vorerst vom Netz gegangen, hätten sich aber bereit erklärt, sich an die von Adams gesetzten Regeln zu halten. In der Zwischenzeit würden sie ihre Online-Angebote aufräumen.
Außerdem kümmerten sich die Rechtedurchsetzer um Material, das unerlaubt auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht worden sei. Adams plane, dort einen eigenen Channel einzurichten. Die britische Bryan-Adams-Tribute-Band "The Bryan Adams Experience" sei aufgefordert worden, ihren Namen in "The Bryan Adams Tribute Experience" umzuändern, um Zusammenhänge mit dem kanadischen Musiker deutlicher zu machen. Die Band hat ihren Webauftritt mit Verweis auf den Register-Bericht erst einmal zurückgefahren.
Der 1959 geborene Adams ist seit den 1970er-Jahren im Musikgeschäft aktiv und hatte 1983 mit dem Album "Cuts Like a Knife" seinen kommerziellen Durchbruch. Im Ohr geblieben sein werden so manchem Radiohörer vor allem seine Rockballaden. Voriges Jahr hatte der US-amerikanische Popmusiker Prince die Web-Sheriffs gegen Fan-Websites losgeschickt. Aufsehen erregte ein YouTube-Video mit einem windelbepackten Kleinkind, das tänzelnd zu einem im Hintergrund im Fernseher gespielten Prince-Song wackelte. Die Plattenfirma des Musikers verlangte die Löschung des Videos in der Videoplattform, doch die Mutter wehrte sich vor Gericht. (anw)