NetzbĂĽrgerrechtler wollen nicht in Apples App Store

Die Electronic Frontier Foundation bietet eigene Anwendungen bereits für Googles Android an. iPhone- und iPad-Nutzer gucken weiter in die Röhre: Die Organisation will Apples App-Store-Vorgaben nicht hinnehmen und kritisiert diese heftig.

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NetzbĂĽrgerrechtler wollen nicht in Apples App Store

EFF-App unter Android.

(Bild: EFF)

Lesezeit: 2 Min.

In einem Blogposting hat die US-Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) klargestellt, dass sie auch künftig keine eigenen Programme für iOS-Geräte anbieten wird. Während sie kürzlich eine neue App für Android vorgestellt hatte, um politische Aktionen mobil zu koordinieren, werde man die Apple-Nutzer weiterhin nicht versorgen. Grund dafür seien die "ungeheuerlichen" Bedingungen, die der iPhone-Hersteller seinen Entwicklern in seinen Developer-Verträgen auferlege – zudem die DRM-Vorgaben Apples.

Die EFF hatte schon zuvor gegen Apples Bedingungen protestiert, die "schlecht für Entwickler und Nutzer zugleich" seien. Als Beispiele nennen die Netzbürgerrechtler unter anderem eine Klausel, in der Apple Entwicklern verbietet, sich öffentlich über die Verträge zu äußern – obwohl diese doch nicht geheim seien.

Reverse Engineering von Apple-Software sei auch im Rahmen der in den USA geltenden Gesetze verboten, der App Store der einzige Vertriebsweg für Programme. Apple-Produkte dürften nicht gejailbreakt werden. Zudem müsse Apple Updates stets zulassen, was ein schnelles Schließen von Sicherheitslücken möglicherweise erschwere, so die EFF.

Kritik übt die Organisation auch daran, dass Apple Apps jederzeit zurückziehen könne – dieses begründen die Kalifornier aber auch mit Sicherheitsargumenten. Man habe auch noch weitere Kritik an den Entwicklerbedingungen, doch das seien die wichtigsten, so die EFF. Die Organisation hat eine Petition aufgesetzt, mit der sie Apple auffordert, "freie Meinungsäußerung und Innovationen" in den Developer-Verträgen "nicht mehr mit Füßen zu treten". Die Organisation hat ihre App für Android im Google Play Store platziert; zum dort einzuhaltenden Vertriebsvertrag äußert sich die EFF in ihrem Blogeintrag nicht. (bsc)