Österreichs Regulierungsbehörde will 05-Nummern entschärfen

Für Laien ist nur schwer zu erkennen, was sich hinter österreichischen Rufnummern verbirgt, die mit 05 beginnen. Die Regulierungsbehörde des Landes will jetzt die Transparenz erhöhen und damit auch dem Missbrauch einen Riegel vorschieben.

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Österreichische Rufnummern, die mit 05 beginnen, sind potenziell gefährlich: Es kann sich um ganz normale Festnetznummern in Tirol oder Vorarlberg handeln – oder um ein sogenanntes privates Netz, beginnend mit 0501 bis 0509, 0517, 057 und 059. Der Unterschied ist für Laien kaum auszumachen, bis sie ihre Telefonrechnung kontrollieren. Viele Anbieter, darunter die Mobilfunker A1 Telekom Austria, T-Mobile und tele.ring, nehmen die privaten Netze aus Minutenkontingenten heraus und/oder verrechnen überraschend hohe Minutenentgelte mit Aufschlägen von bis zu 40 Cent/Minute. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) versucht jetzt, mit einer Verordnung die Transparenz zu erhöhen.

Vor allem Behörden und Unternehmen mit Zweigstellen sind unter bundesweit einheitlichen 05-Nummern erreichbar. Zur Verwirrung trägt bei, dass bisweilen fälschlich mit Erreichbarkeit "zum Ortstarif" geworben wird. Nach jahrelangen Beschwerden von Konsumenten und Mehrwertdiensteanbietern hat die RTR nun zum Unmut aller Netzbetreiber eine Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V) erlassen. Demnach gilt ab 1. März 2011 eine Obergrenze von 40 Cent pro Minute für nationale Gespräche zu 05-Nummern.

Außerdem müssen Mobilfunk-Anbieter bei Verträgen, die ab dem 1. März geschlossen werden, eine kostenlose, warnende Ansage einspielen, wenn ein Anruf zu einer 05-Rufnummer mehr kostet als die Mehrheit "normaler" Festnetzanschlüsse. Der konkrete Preis muss nicht genannt werden; der rufende Kunde kann die Ansage deaktivieren lassen.

Die genannten Mobilfunker wollen ab 1. März neue Tarifmodelle anbieten, in denen für Anrufe zu privaten Netzen keine höheren Zusatzgebühren anfallen. Wer bereits Kunde ist, dem wollen die aufgeführten Anbieter auf Wunsch ab Jahreswechsel die Zusatzgebühren zu privaten Netzen erlassen, wofür jedoch monatlich 2 Euro anfallen. Die Provider Orange und 3 verrechnen für Anrufe zu privaten Netzen bislang keine Aufschläge.

Zu einer Regelung, die tarifliche Gleichbehandlung der privaten Netze mit anderen Festnetznummern vorschreibt, konnte sich die RTR nicht durchringen. Vor allem Inhaber von 05-Anschlüssen hatten dies gefordert. Sie befürchten, dass potenzielle Kunden bei Ertönen der Warnansage auflegen und bei der günstiger erreichbaren Konkurrenz anrufen.

Zudem fühlen sich Mehrwertdiensteanbieter benachteiligt: Sie müssen schon bei Tarifen ab 22 Cent pro Minute kostenlose Ansagen samt konkreter Tarifinformation schalten. Bei der Bewerbung einer Mehrwertnummer muss der Preis angegeben sein, was bei potenziell teureren 05-Nummern nicht vorgeschrieben ist. Die Netzbetreiber hingegen meinen, dass die RTR mit der Verordnung ihre Kompetenzen überschreitet.

Mit der Verordnungsnovelle will die Regulierungsbehörde gleichzeitig die neue Kurzrufnummer 1455 einführen, unter der die Apothekerkammer eine Arzneimittelhotline, Informationen über Öffnungszeiten der Apotheken sowie die Weitervermittlung zur nächsten dienstbereiten Apotheke anbieten darf. Außerdem wird die Testphase für eine vereinfachte Abrechnung von Mehrwertdiensten bis Ende 2013 verlängert. (rh)