TTIP: EU-Kommission will Investoren-Schiedsgerichte reformieren

Die EU-Kommission schlägt vor, die umstrittenen Schiedsstellen für Investoren im geplanten transatlantischen Handelsabkommen an traditionelle Gerichte anzulehnen. Das Verfahren soll so transparenter und klarer geregelt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 100 Kommentare lesen
Flagge USA, Flagge Europa

(Bild: EU-Parlament)

Lesezeit: 3 Min.

Eines der größten Hindernisse auf dem Weg zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ist das Schiedsverfahren zum Investorenschutz (ISDS). Die EU-Kommission hat sich jetzt auf einen Weg geeinigt, auf dem sie es ausräumen will: Eine ordentliche Investitionsgerichtsbarkeit soll an die Stelle des vergleichsweise undurchsichtigen ISDS treten. Die Kommission hat damit einen Vorschlag von Handelskommissarin Cecilia Malmström weitgehend aufgegriffen.

Der Gerichtshof soll aus zwei Instanzen bestehen, also auch eine Berufung ermöglichen. Urteile würden von 15 öffentlich bestellten, "hochqualifizierten" Richtern gefällt. Die Kommission vergleicht dies mit ständigen internationalen Einrichtungen wie dem Internationalen Gerichtshof und dem Berufungsgremium der Welthandelsgesellschaft WTO. Dem Berufungsgericht sollen sechs Richter angehören.

Die Möglichkeiten für Investoren, einen Streitfall vor das Schiedsgericht zu bringen, will die EU-Kommission genau festgelegt haben. Sie sollen auf Fälle wie gezielte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Religion oder Nationalität, Enteignung ohne Entschädigung oder Rechtsverweigerung beschränkt werden. Forum-Shopping werde ausgeschlossen, also den günstigsten Gerichtsstand auswählen zu können. Anhörungen fänden öffentlich statt, Stellungnahmen würden online gestellt.

Der Kommission schwebt vor, dieses Verfahren auch auf andere Handels- und Investitionsabkommen auszudehnen. Die Übereinkunft Ceta zwischen der EU und Kanada, die kurz vor dem Abschluss steht, bliebe aber außen vor, da sonst nachverhandelt werden müsste. Malmström sieht das darin vorgesehene ISDS dennoch bereits durch spezielle Sicherheitsvorkehrungen eingehegt. Langfristig strebt die Kommission gemeinsam mit anderen Ländern an, ein übergreifend tätiges ständiges Internationales Investitionsgericht zu schaffen.

Malmström sieht mit dem Schritt "unser Versprechen eingelöst, eine neue, zeitgemäße Investitionsgerichtsbarkeit nach demokratischen Grundsätzen und unter öffentlicher Kontrolle einzurichten". Die Kommission will das Papier jetzt mit dem EU-Rat und dem Parlament diskutieren. Letzteres unterstützt das Vorhaben im Kern, auch wenn vor allem Linke und Grüne nach wie vor dagegen Sturm laufen. Sie befürchten, dass es bei einer schwer handhabbaren Paralleljustiz bleibe. Der Text soll dann in die Gespräche mit den USA einfließen und als Basis für andere laufende oder künftige Verhandlungen dienen.

Die Aktionsplattform Campact hat die Initiative scharf kritisiert: Die USA und Europa sind nach ihrer Ansicht Rechtsstaaten, eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren sei daher überflüssig. Wenn es den Handelsgerichtshof geben solle, müsse er vollständig rechtsstaatlich verfasst sein. So sei etwa der Europäische Gerichthof einzubinden, wenn es um EU-Recht gehe. Zudem müssten die ISDS-Regeln in Ceta geändert werden. (anw)