Tantiemen: Eminem und Universal einigen sich in Download-Streit
Die Parteien haben Jahre darüber gestritten, wie Tantiemen beim Online-Verkauf von Musikdateien zu berechnen sind. Ab 2013 könnten Ansprüche der Künstler zudem ein größeres Loch in die Kassen der Labels reißen.
Der Rapper Eminem wird von der Universal Music Group für hinterzogene Tantiemen entschädigt. Die Parteien haben zunächst Jahre darüber gestritten, wie Tantiemen beim Online-Verkauf von Musikdateien zu berechnen sind. Als geklärt war, dass Universal jahrelang nur einen Bruchteil der zustehenden Tantiemen ausgezahlt hatte, ging es um die Höhe der ausstehenden Summe. Fragwürdige Berechnungsmethoden wurden bekannt – so wollte Universal die Millionenkosten für den Rechtsstreit selbst in Abzug bringen. Eminem sollte für Universals Anwälte zur Kasse gebeten werden. Bevor alle Details vor einem Geschworenengericht ausgebreitet werden mussten, wurde nun ein Vergleich erzielt (Zahl 2:07-cv-03314, Central District of California).
Wieviel Eminem bekommt, bleibt geheim. Universal will vermeiden, dass ein Präjudiz geschaffen wird. Denn es läuft eine ganze Reihe ähnlicher Klagen anderer Musiker gegen verschiedene Label. Die bis Anfang des Jahrtausends üblichen Verträge sehen für Lizenzeinnahmen eine höhere Beteiligung der Urheber vor als bei Verkäufen. Den Vertrieb von MP3-Dateien und Klingeltönen behandelten die Labels allerdings rechtswidriger Weise nicht als Lizenzgeschäft, sondern als Verkauf.
Dabei machten sie sogar die bei physischen Tonträgern üblichen Abzüge geltend, etwa für "Verpackungskosten" oder Urheberrechtsabgaben für "mechanische Vervielfältigung". Selbst das aus Zeiten der Schellackplatten stammende Pauschale für auf dem Vertriebsweg zerbrochene Tonträger fehlte nicht.
Neue Prozesslawine droht
Ab 2013 könnten Ansprüche der Künstler ein noch größeres Loch in die Kassen der Labels reißen: Für nach 1977 entstandene Werke gibt das US-Copyright den Urhebern die Möglichkeit, die Rechte an ihren Werken nach 35 Jahren zurückzufordern. Diese sogenannten "Termination Rights" werden also ab 2013 schlagend. Ausgenommen sind Auftragswerke.
In Summe sorgen diese Archiv-Aufnahmen für einen erstaunlich hohen Anteil der Einnahmen der Labels. Billboard meldete 2011, dass 47 Prozent der Album-Verkäufe und 60 Prozent der Downloads auf Archivwerke entfallen. Nur ein kleiner Teil davon dürfte älter als 35 Jahre sein.
Unklar ist, wieviele Urheber oder deren Erben tatsächlich ihre Masteraufnahmen zurückfordern werden. Meist gibt es mehrere Urheber, dann muss sich die Mehrheit beteiligen. Viele dürften bereit sein, gegen eine Abfindung auf ihren Anspruch zu verzichten. Manche Label sollen aber planen, möglichst viele Fälle vor Gericht zu bringen. Strittig kann neben der Vertretungsbefugnis und andere Formalfragen etwa sein, ob es sich um ein Auftragswerk oder ein "normales" Werk handelt. Die Label wissen, dass sich die meisten Urheber ein jahrelanges Verfahren vor US-Gerichten nicht leisten können.
Viele Künstler bekommen von ihren Labels überhaupt kein Geld, weil sie die vor Jahrzehnten erhaltenen Vorschüsse noch nicht zurückverdient haben. Dank des "Termination Right" könnten sie ihre Werke aber bald ohne Label online vertreiben. Selbst für jene Urheber, denen ein Label Schecks ausstellt, wäre der "Direktvertrieb" über Download-Shops wesentlich einträglicher. (jk)