US-Bürgerrechtler loben Apple, Google und Facebook für Schutz vor Regierungszugriffen
Die EFF hat zusammengestellt, wie große Netzfirmen nach ihren Angaben die Daten ihrer Kunden vor Zugriffen der US-Regierung schützen. Der iPhone-Hersteller verbesserte sich stark, doch auch Google, Facebook und Dropbox erhielten die volle Punktzahl.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ihren jüngsten Bericht "Who has your back?" für das Jahr 2014 veröffentlicht. Darin fasst die US-Netzbürgerrechtsorganisation zusammen, welche Angaben große Internet-Firmen über die Weitergabe von Nutzerdaten an Regierungsbehörden machen.
Dabei konnte sich insbesondere Apple im Vergleich zum Vorjahr stark verbessern. Gab es 2011 bis 2013 nur einen Stern in der Kategorie "Kämpft für Nutzerrechte im US-Kongress", konnte das Unternehmen nun auch in den Bereichen "Benötigt eine richterliche Verfügung für Nutzerinhalte", "Informiert Nutzer über Anfragen der Regierung", "Publiziert Transparenzberichte", "Publiziert Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehören" sowie "Kämpft für Privatsphärenrechte seiner Nutzer vor Gericht" punkten.
Einige dieser Vorgehensweisen, etwa eine richterliche Verfügung für die Herausgabe von Nutzerinhalten zu verlangen, dürfte Apple schon zuvor eingehalten haben, doch hatte Cupertino sich hierzu nicht explizit geäußert. Mittlerweile publizierte der iPhone-Hersteller aber Richtlinien zum Umgang mit Behördenanfragen und will seine User über diese "in den meisten Fällen" auch informieren.
Eine maximale Punktzahl in den genannten sechs Bereichen erhielten auch Dropbox, Google und Facebook. Google und Dropbox verbesserten sich um einen Stern, Facebook um drei. Schlechte Bewertungen erhielten dagegen Amazon (zwei Sterne), der US-Telekomriese AT&T (zwei Sterne), Adobe (drei Sterne), Foursquare (drei Sterne) und der US-Kabelnetzbetreiber Comcast (drei Sterne).
Die EFF-Studie geht jeweils nur davon aus, was die Firmen offiziell publizieren. Eventuelle Geheimabsprachen mit Diensten wie der NSA werden selbstverständlich nicht in dem Report erfasst. (bsc)