US-Patentamt baut neue Hürde für Softwarepatente auf
Die Große Beschwerdekammer des US-Patentamts hat der Vergabe von Patenten auf mathematische Formeln und Software "als solche" einen weiteren Riegel vorgeschoben.
Das US-Patentamt hat der Vergabe von Patenten auf mathematische Formeln und Software "als solche" einen weiteren Riegel vorgeschoben. Prüfer der Washingtoner Behörde müssen bei der Begutachtung von Patentanmeldungen demnach künftig zum einen klären, ob ein erhobener Anspruch begrenzt ist auf eine "greifbare praktische Anwendung, in der ein zum Einsatz kommender mathematischer Algorithmus Wirkungen in der realen Welt erzielt". Zum anderen dürfen Ansprüche sich nicht über "sämtliche praktischen Anwendungen" eines Algorithmus in einem bestimmten Technikbereich oder einer Technik im Allgemeinen erstrecken.
Die neuen Prüfkriterien hatte die Große Beschwerdekammer des Patentamtes bereits im August in einer Entscheidung (PDF-Datei) verankert; sie wurden aber erst jetzt veröffentlicht und zugleich zur Grundvoraussetzung für alle künftigen Patentprüfungen der Einrichtung erklärt. In dem Beschwerdefall ging es um die Zurückweisung einer Patentanmeldung des Programmierers Srinivas Gutta im Auftrag des niederländischen Elektronikkonzerns Philips mit der Nummer 10/014,192.
Die Entscheidung deckt sich in weiten Teilen mit dem Grundsatzbeschluss des Bundesberufungsgerichts für den Federal Circuit gegen Patente auf Geschäftsmethoden und Software im viel beachteten Fall des US-Programmierers Bernard Bilski. Das Urteil verweist darauf, dass patentierbare Programme oder Verfahren auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat bezogen sein müssen. Zweite Anforderung für einen Patentschutz ist demnach, dass Software einen bestimmten Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache umwandeln und somit Wirkungen in der physikalischen Welt auslösen muss.
Bilski und sein Partner legten gegen das Urteil Widerspruch vor dem Obersten US-Gerichtshof ein, da sie einen "Rückfall ins 19. Jahrhundert" befürchten. Der Supreme Court hat den Fall angenommen und in der mündlichen Verhandlung im November Skepsis gegenüber Softwarepatenten erkennen lassen. Mit einem Urteil wird Mitte kommenden Jahres gerechnet. Im September hatte das US-Patentamt zudem neue Richtlinien vorgestellt, wonach kein gewerblicher Rechtsschutz mehr für Computerprogramme "als solche" erteilt werden soll. Dies entspricht den Vorgaben für das Europäische Patentamt, das in einer weiten Auslegung der Regularien aber trotzdem gewerbliche Schutzrechte auf "computerimplementierte Erfindungen" vergibt. (pmz)