US-Richter: Supreme Court wird sich mit NSA beschäftigen müssen
Zwei Richter des höchsten US-Gerichts gehen davon aus, dass sie sich mit den NSA-Überwachungspraktiken befassen müssen. Für inhaltlich qualifiziert halten sie sich indes nicht.
Am Donnerstagabend haben sich zwei Richter der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Supreme Court) mit Journalisten in der US-Hauptstadt Washington getroffen. Die 81-jährige liberale Richterin Ruth Bader Ginsburg und der 78-jährige konservative Richter Antonin Scalia diskutierten im National Press Club den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung. Dieser garantiert unter anderem die Freiheit der Meinungsäußerung und der Religion sowie die Pressefreiheit. Doch anlässlich der intensiven staatlichen Überwachung in den USA kam auch der 4. Zusatzartikel zur Sprache – er soll Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen.
Verschiedene NSA-Überwachungsmethoden werden gegenwärtig vor US-Gerichten verhandelt – mit unterschiedlichen Resultaten. So bezeichnete im vergangenen Dezember ein Richter im District of Columbia die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig, ein anderer Richter in New York erachtete sie aber wiederum für rechtskonform. Gegen beide Entscheidungen wurde Berufung eingelegt.
Die Frage scheint also prädestiniert für den Supreme Court. Auch wenn dieser sich seine Fälle aussuchen kann und nur etwa ein Prozent überhaupt zur Verhandlung annimmt, werden die Obersten Richter um das Thema wohl nicht herumkommen. "Ich glaube nicht, dass wir eine Wahl haben", sagte Ginsburg laut der Washington Post. "Wir können nicht davonlaufen und sagen, naja, wir wissen nicht viel über das Thema, also entscheiden wir nicht", schreibt Reuters.
Oberste Richter: Wir sind nicht qualifiziert, müssen aber entscheiden
"Jene Einrichtung, die das entscheiden wird, ist jene Einrichtung, die am wenigsten dafür qualifiziert ist", meinte auch ihr Kollege Scalia. Er umriss die zentrale juristische Frage als Suche nach der Balance zwischen einer Notsituation und dem Eindringen in die Privatsphäre von Bürgern.
Konkrete NSA-Programme wurden bei der Veranstaltung in Washington nicht erörtert. Auch auf die Frage, ob Edward Snowden aus juristischer Sicht ein Verräter sei, wurde nicht näher eingegangen. Denn zu juristischen Themen, die eines Tages auf ihrem Tisch landen könnten, wollten sich die Richter naheliegenderweise nicht äußern. (ds)