USA verwehren EU-Ombudsfrau Einsicht in Dokumente zum Swift-Datentransfers
EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly wollte Dokumente zum Terrorist Finance Tracking Program der EU und der USA einsehen. Die USA sollen das verhindert haben.
"Technische Zusatzklauseln" zum europäisch-us-amerikanischen Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) höhlen laut der europäischen Bürgerbeauftragten, EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly die Aufsicht der EU-Organe aus. Zum ersten Mal in der zwanzigjährigen Geschichte des EU-Ombudsmanns sei es ihrem Büro verwehrt worden, die Dokumente einzusehen, berichtete O'Reilly dem Innenausschuss des EU-Parlaments.
O'Reilly hatte, veranlasst durch eine Anfrage der liberalen Abgeordneten Sophie In't Veld, den zweiten Bericht des Joint Supervisory Body (JSB) zur Kontrolltätigkeit von Europol unter die Lupe nehmen wollen. Obwohl Vertraulichkeit zugesichert wurde, hatten die US-Behörden dem widersprochen – mit Erfolg.
"Wir können so nicht beurteilen, ob das Dokument in Teilen oder ganz veröffentlicht werden sollte", sagte O'Reilly in ihrer Antwort auf die Veröffentlichungsanfrage von In't Veld. Es sei möglich, dass das Dokument sensible Daten der US-Behörden enthalte, die einer Veröffentlichung entgegenstehen könnten, "aber wir haben keine Möglichkeit, dies in Erfahrung zu bringen, da uns der Bericht nicht vorliegt."
Europol-Kontrolle unkontrollierbar
O'Reilly betonte, dass es in dem Streit um ein Dokument einer EU-Institution gehe. Das JSB ist ein Europol-Aufsichtsorgan und überprüft mit dem regelmäßig erstellten Bericht, ob die europäische Polizeibehörde ihre nach dem TFTP festgelegte Aufsichtsaufgabe korrekt erfüllt.
Europol muss die Übergabe von Bankbewegungsdaten durch den Bankendienstleister Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) darauf hin überprüfen, ob sie ausreichend zielgenau und mit EU-Datenschutzgrundsätzen vereinbar sind. In früheren Berichten hatte das JSB selbst bemängelt, dass ihm eine effektive Aufsicht unter anderem durch "mündliche Absprachen" zwischen Europol und den US-Behörden verwehrt sei. Schon damals wurde um die öffentliche Einsichtnahme in den Prüfbericht gestritten. Datenschützer hatten sich mehrfach distanziert.
US-Veto
O'Reilly stellte unverblümt fest: "Die technischen Modalitäten, die die Kommission mit den USA nach der Verabschiedung des TFTP Abkommens durch das Parlament ausgehandelt hat, machen die USA zum Schiedsrichter, ob der Ombudsmann seine gesetzlich vorgesehene, demokratische Aufsicht ausüben kann, um das fragliche Dokument zu prüfen."
Der Innenausschuss des EU-Parlaments will nun die Stellungnahme des eigenen Rechtsdienstes dazu abwarten, ob die Kommission durch Nebenabkommen die vom Parlament abgestimmten Garantien derart einschränken kann. Ein Kommissionsvertreter verwies auf allgemein geltende Vereinbarungen zur Geheimhaltung klassifizierter Dokumente im bilateralen Verhältnis.
O'Reilly konterte scharf, dass es im vorliegenden Fall zunächst gerade nicht um den öffentlichen Zugang, sondern eine die Geheimhaltung nicht verletzende Einsicht durch ihr Büro gehe. (anw)