Unternehmen muss Kosten für Privatgutachten erstatten

Holt ein Kunde ein Privatgutachten ein, das die Verantwortlichkeit eines Anbieters für einen Warenmangel bestätigt, muss das Unternehmen die Kosten erstatten.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Verfahren mit der Erstattung von Privatgutachterkosten, bei denen es um die Verantwortlichkeit für einen Warenmangel geht, befasst. Die Richter haben bestätigt, dass ein Unternehmen, das demnach für einen Mangel verantwortlich ist, nicht nur für diesen geradestehen, sondern auch die Gutachterkosten erstatten muss. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem aktuellen Urteil (vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13) hervor.

Geklagt hatte ein Kunde, der von einem Anbieter ein Massivholzfertigparkett gekauft hatte und dieses von einem Fachmann in seinem Wohnhaus verlegen ließ. Der damit beauftragte Schreiner hielt sich strikt an die mitgelieferte Verlegeanleitung. Dennoch traten kurze Zeit später Mängel in Form von Verwölbungen an dem Boden auf. Der Kunde befand das Produkt für mangelhaft und forderte Erstattung, doch der Anbieter weigerte sich und machte seinerseits die Abläufe beim Kunden für die aufgetretenen Mängel verantwortlich.

Daraufhin holte dieser ein Privatgutachten ein. Ergebnis: Die Anleitung des Anbieters war fehlerhaft, der Mangel trat als Folge davon auf. Daraufhin klagte der Kunde auf eine Minderung des Kaufpreises um 30 Prozent sowie komplette Erstattung der Privatgutachterkosten. Das Amtsgericht stimmte der Kaufpreisminderung zu, verneinte aber die Erstattung der weiteren Kosten. Die Berufung hatte Erfolg und wurde in seiner Aussage nun auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erklärt, dass dem Kunden nach Paragraf 439 Abs. 2 BGB auch eine Erstattung der Kosten für das Privatgutachten zusteht. Voraussetzung: Das Gutachten muss der Aufklärung der Mängel-Ursache dienen und die Verantwortlichkeit des Anbieters bestätigen. Spricht das Gutachten den Anbieter von einer Mängel-Verantwortlichkeit frei, bleibt der Kunde auch auf diesen Kosten sitzen. ()