Creative Commons 4.0 erlaubt Text- und Data-Mining
Die jetzt veröffentlichte Version 4.0 der flexibleren Urheberrechtslizenzen umfasst verwandte Schutzbestimmungen wie das Datenbank- und Leistungsschutzrecht und ist liberaler gegenüber versehentlichen Verstößen.
Die Organisation Creative Commons (CC) hat nach mehreren Jahren juristischer Arbeit eine neue Version des gleichnamigen alternativen Lizenzmodells veröffentlicht, das einen flexibleren Umgang mit dem Urheberrecht erlauben sollen. Mit CC 4.0 ändert sich zwar nichts am Grundsystem des Lizenzbaukastens, wie John Weitzmann von CC-Deutschland in einem Blogbeitrag erläutert. Schon formal werde aber eine stärker gegliederte Textstruktur eingeführt, die der Übersichtlichkeit dienen soll.
Auch inhaltlich gibt es einige Änderungen im Vergleich zum letzten Stand von 2008. So stellt die überarbeitete Form erstmals ausdrücklich klar, dass eine CC-Lizenz dem Auswerten von Inhalten per Text- oder Datenschürfen ("Mining") nicht entgegensteht. Sie umfasst zudem dem Urheberrecht "verwandte" Schutzbestimmungen wie das europäische Datenbank- oder das neue deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet. Bei letzterem gehe es um eine "abstrakte Umschreibung", führt Weitzmann aus. Ziel sei es dabei, "möglichst alle relevanten Rechte mit zu erfassen und freizugeben". So könne der Bedarf an weiteren juristischen Klärungen klein gehalten werden.
Liberaler zeigt sich die Variante 4.0 gegenüber versehentlichen Lizenzverstößen: Die Bestimmungen leben automatisch wieder auf, wenn eine entsprechende Rechtsverletzung binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden abgestellt wird. Kommt der Lizenztyp "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" (Share alike) zum Einsatz, muss künftig bei weiteren Bearbeitungen eines Werks nur noch die zuletzt legal vergebene Rechtsform eingehalten werden. Das Aufschichten unterschiedlicher zu beachtender Lizenzen soll so vermieden werden. Bleibt es etwa bei der Variante "Namensnennung", sind so bei Weiterbearbeitungen die beteiligten Schöpfer zu nennen und die traditionellen Lizenzbedingungen zu beachten. Die Pflicht, auf jeden Fall einen Urheber oder Rechteinhaber zu nennen, haben die CC-Juristen vereinfacht. So reicht mit der neuen Version ein Verweis auf eine weitere Webseite mit den Details.
Grundgedanke von Creative Commons ist es, Inhalte in maschinenlesbarer Form mit ausgeweiteten Nutzungsrechten zu versehen und so eine "Infrastruktur für eine freie Kultur" sowie eine Alternative zu Verwertungsmonopolen der Unterhaltungsindustrie zu schaffen. Anders als beim Urheberrecht oder beim Copyright US-amerikanischer Prägung behalten sich Urheber mit CC nur einige Rechte vor, während sie die Nutzungsmöglichkeiten für Dritte erhöhen. (vbr)