US-Gesetzentwurf will Open Access in der Wissenschaft stärken
Der Demokrat Ron Wyden und sein republikanischer Kollege John Cornyn haben eine Initiative in den US-Senat eingebracht, wonach die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung spätestens nach sechs Monaten frei zugänglich werden sollen.
Der Demokrat Ron Wyden und sein republikanischer Kollege John Cornyn haben einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) in den US-Senat eingebracht, der "Open Access"-Veröffentlichungen fördern will. Laut dem Vorstoß für einen "Fair Access to Science and Technology Research Act" (FASTR) sollen die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung spätestens sechs Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden. Wyden möchte damit Durchbrüche in Technologie, Forschung, Medizin und zahlreichen anderen einzelnen Disziplinen schneller der Öffentlichkeit zugänglich machen, um weitere Entdeckungen zu fördern.
Eingeschränkt ist die Regelung auf Forschungsresultate, die von großen Behörden mit einem jährlichen Förderbudget von mindestens 100 Millionen US-Dollar unterstützt werden. Dazu zählen etwa die National Institutes of Health (NIH), die allein pro Jahr rund 90.000 wissenschaftliche Papiere fördern, oder die National Science Foundation (NSF). Ausgenommen bleiben sollen zudem als geheim eingestufte Projekte sowie patentierbare Entdeckungen und Arbeiten, die Tantiemen für den Autor abwerfen. Die letzten beiden Beschränkungen gelten dem Entwurf nach in dem Ausmaß, das nötig ist, um Urheber- oder Patentrechte zu schützen.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat diese Bestimmung als eine der wenigen Schwachstellen in dem Vorhaben ausgemacht. Sie hofft, dass mit dieser Klausel nicht sämtliche Artikel außen vor bleiben, für die ein Autor vom Verleger ein paar Dollar erhält. Für wünschenswert hält die Vereinigung auch noch ein klareres Bekenntnis zu offenen Lizenzen. Bislang sollten die betroffenen Einrichtungen nur prüfen, ob eine Veröffentlichung mit einer rechtlichen Verwendungsnote machbar sei, die eine kostenfreie Nutzung unter Nennung des Urhebers erlaube.
Bislang haben Wissenschaftsverlage starke Kontrollrechte über die weiteren Veröffentlichungsmöglichkeiten auch von Forschungsergebnissen, die aus der Tasche der Steuerzahler mitbezahlt werden. Auch die elektronische Ausleihe von Fachbüchern an Hochschulen ist den Herausgebern ein Dorn im Auge. So sind sie gegen ein Urteil eines Bundesgerichts in Berufung gegangen, das der Bibliothek der Georgia State University entsprechende Möglichkeiten im Einklang mit der "Fair Use"-Klausel im US-Copyright zugestand. Die US-Regierung und frühere Vertreter des staatlichen Systems haben sich im Rahmen der Verhandlungen vor der zweiten Instanz hinter die Schutzansprüche der Verleger gestellt. (axk)