Abkehr vom Open-Source-Ansatz? – Die Diskussion um MongoDB und Redis

Seite 2: Alternative Monetarisierungsstrategie

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MongoDB reichte die AGPL offenbar nicht aus. Sie verlangt die Lizenzierung der verwendeten AGPL-lizenzierten Programme nur, wenn diese auch verändert wurden. In Abschnitt 13 der AGPL heißt es: "… wenn Sie das Programm ändern, muss Ihre geänderte Version allen Benutzern, die über ein Computernetzwerk mit ihm aus der Ferne interagieren (wenn Ihre Version eine solche Interaktion unterstützt), die Möglichkeit bieten, den korrespondierenden Quellcode Ihrer Version zu erhalten". Zum einen greift dieses Recht also nur zugunsten derjenigen, die mit der "geänderten Version interagieren". Zum anderen besteht kein Lizenzanspruch, wenn ein unverändertes Modul eingesetzt wird.

Die AGPL bietet also keine Lösung, wenn man als kommerziell ausgerichteter Open-Source-Entwickler eine Monetarisierungsstrategie im Hinblick auf kommerziell ausgerichtete As-a-Service-Nutzer der Open-Source-Module fahren möchte, die die Datenbank unverändert verwenden. Wenn man sich die Umsätze und Größe von Unternehmen wie Yandex, Alibaba und Tencent anschaut, ist der Ärger von MongoDB nachvollziehbar.

Redis unterstellt "nur" Enterprise-Add-ons seinen restriktiveren neuen Lizenzbedingungen. Darüber, dass das für einige Add-ons gewählte Lizenzmodell von Redis nicht mehr den Open-Source-Definitionen von OSI und FSF entspricht, besteht in der Open-Source-Community weitgehend Einigkeit. Redis verlautete, dass der Redis Core auch in Zukunft unter einer Open-Source-Lizenz verbleibt und verfolgt damit einen Open-Core-Ansatz, bei dem es zusätzlich kommerzielle Angebote mit proprietären Versionen oder proprietären Add-ons gibt, für die Lizenzgebühren fällig werden.

MongoDB verlässt mit seiner SSPL-Lizenz den Open-Core-Ansatz und stellt das Lizenzmodell für sein Hauptprodukt in Gänze um. Die Frage lautet also lediglich, ob MongoDB damit künftig noch Open Source ist oder nicht. Entscheidend dabei ist, ob die Bedingung der SSPL, sämtliche Module einer Serviceapplikation veröffentlichen zu müssen, eine Einschränkung im Sinne des "Freedom 0" darstellt. Vermutlich wird keine Antwort auf diese Frage alle Kritiker zufriedenstellen, denn ob es sich um eine "Einschränkung der Nutzbarkeit/Ausführbarkeit (und damit ein klarer Verstoß gegen die OS-Definition) oder eine "Bedingung für die Nutzung" (und damit zumindest nach Meinung von MongoDB kein Verstoß gegen die OS-Definition) handelt, ist doch eine sehr spitzfindige Angelegenheit. Zumal noch nicht klar ist, wie Gerichte verschiedener Jurisdiktionen die Sache deuten werden.

Ähnlich der GPL soll sich die SSPL auf weitere mit dem Lizenzgegenstand verknüpfte Module erstrecken. As-a-Service-Anbieter sollen nämlich Verwaltungssoftware, Benutzeroberflächen et cetera ebenfalls unter der SSPL lizenzieren. Das ist ein pauschaler und womöglich schwerwiegender Eingriff in die Rechtspositionen des Verwenders SSPL-lizenzierter Module. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das eine möglicherweise aufwendige juristische Prüfung, ob die jeweiligen Module nach den für sie geltenden Lizenzbedingungen überhaupt lizenziert werden dürfen. Hinzukommt die geschäftspolitische Frage, ob sie das im Einzelfall überhaupt wollen. Letztlich würden hierdurch nämlich andere As-a-Service-Anbieter gleichfalls das Recht auf Nutzung auch dieser Module bekommen, was beispielsweise einen Wettbewerbsvorteil zunichte machen könnte.