Endlich: Neue Widerrufsbelehrung nun auch bei eBay umsetzbar

Es hat ganz schön lange gedauert, doch nun ist es endlich soweit: Seit kurzem lässt sich die neue Widerrufsbelehrung auch bei eBay an Kunden verschicken, ohne dass der Händler auf eine externe Softwarelösung zurückgreifen muss.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Im Sommer dieses Jahres trat die Neufassung des Rückgabe- und Widerrufrechts im Fernabsatzhandel in Kraft. Diese besagt unter anderem, dass der Kunde für Widerruf oder Rückgabe gemäß § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB eine Frist von zwei Wochen oder einem Monat hat. Welche Frist greift, hängt davon ab, in welcher Form der Online-Händler seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Hat er den Verbraucher vor Vertragsabschluss oder unmittelbar danach (d.h. spätestens am nächsten Tag) über sein Widerrufs- und Rückgaberecht informiert, dann gilt eine Frist von zwei Wochen. Erfolgt die Belehrung später, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Gewerbliche Händler, die die entsprechende Frist auf 2 Wochen begrenzen wollen, müssen sich also nur ein wenig mit dem Versand der Belehrung beeilen. Das galt bis vor wenigen Tagen für alle, nur leider nicht für Händler, die ihre Waren auch bei eBay anbieten.

Denn obwohl besagte Neufassung bereits seit 11. Juni in Kraft ist und auch nicht gerade überraschend kam, hat die Online-Auktions- und Handelsplattform es monatelang nicht geschafft, die dazugehörigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, die dem Händler einen entsprechend schnellen Versand der Belehrung ermöglichen: der Versand der Information in Textform kurz vor Vertragsschluss bzw. direkt danach war nicht rechtzeitig umgesetzt worden. Wer die entsprechende Belehrung dennoch zeitnah verschicken wollte, musste auf eine externe Softwarelösung ausweichen.

Nun hat eBay mitgeteilt, dass eine neue E-Mail-Lösung, mit der die Umstellung auf das neue 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht durchgeführt werden kann, zur Verfügung steht. Demnach wird dem Käufer nach Transaktionsende jetzt automatisch eine E-Mail mit der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers zugesendet. Diese Mail kann vom Käufer nicht abbestellt werden. Um den Automatismus in Gang zu setzen, müssen Händler lediglich Ihre aktuellen Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in "Mein eBay", im Verkaufsformular oder direkt in einem Verkäufertool (z.B. im Feld "Rücknahmebedingungen") hinterlegen und gegebenenfalls entsprechende E-Mails in den Softwarelösungen externer Anbieter deaktivieren, damit diese E-Mail nicht zweimal verschickt wird. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)