SEPA - Vorteile für Kunden und Unternehmer

Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, wissen viele Online-Händler nicht, was sich hinter dem Begriff SEPA verbirgt und welche Auswirkungen dieser auf ihre Geschäfte hat. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Was genau ist SEPA?

Die Abkürzung steht für die "Single Euro Payments Area" (SEPA). Damit ist der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum gemeint. Dieser ermöglicht grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb Europas zu gleichen Preisen wie auf nationaler Ebene.

Was bedeutet das in der Praxis?

Seit der Einführung von SEPA im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Bis dahin hatte jedes Land seine eigenen technischen Standards. Die Kontonummer-Systematik und die Datenformate für den Zahlungsaustausch unterschieden sich stark. Auch gab es Unterschiede bei den einzelnen Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA wurde das geändert. Bargeldlose Zahlungen können nun vom eigenen Konto über einheitliche Zahlungsinstrumente vorgenommen werden. Dafür wurden einheitliche Zahlungsinstrumente, wie die SEPA-Überweisung sowie die SEPA-Lastschrift, eingeführt. Die funktionieren genauso einfach, wie eine Überweisung auf nationaler Ebene. Ziel ist es, auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr einen einheitlichen Binnenmarkt zu verwirklichen.

Welche Vorteile bietet SEPA für Unternehmer und Verbraucher?

Unternehmer und Verbraucher können ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in Europa abwickeln. Unternehmern soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zahlungsverkehrsabwicklung zu konzentrieren, Bankverbindungen zu straffen und so Kosten beim Liquiditätsmanagement einzusparen. Außerdem geht der Geldfluss ins Ausland schneller, denn die Überweisungslaufzeiten werden gestrafft. Debitkarten können europaweit nicht nur für Barabhebungen am Geldautomaten, sondern auch für Zahlungen in Geschäften und Restaurants genutzt werden.

Wie geht es mit SEPA weiter?

Das Ziel des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ist noch nicht erreicht. Aus Effizienzgründen soll die derzeit noch praktizierte parallele Nutzung der nationalen Verfahren und der SEPA-Standards möglichst schnell beendet werden. Im Dezember 2009 wurde die Europäische Kommission deshalb beauftragt, die Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Endterminen für die Migration der SEPA-Instrumente zu prüfen und entsprechende gesetzliche Maßnahmen einzuleiten. Im März dieses Jahres trat die "Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro" (SEPA-Verordnung) in Kraft. Darin wurde der Auslauftermin für die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften auf den 1. Februar 2014 festgelegt. Vorraussichtlich soll es danach aber noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren geben.

Surftipp

Die Bundesbank hält online ausführliche Informationen zum Thema SEPA parat. (gs)
(masi)