Was ändert sich 2012?

Was ändert sich steuerrechtlich am 1. Januar 2012 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Das Bundesministerium der Finanzen gibt darauf eine Antwort.

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Von
  • Marzena Sicking

Das neue Jahr bringt eine Menge steuerrechtlicher Änderungen mit sich. So dürfen sich Arbeitnehmer darauf freuen, dass sie für die Berechnung der Entfernungspauschale die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag nachweisen müssen, nur weil sie je nach Lust und Wetter verschiedene Verkehrsmittel für ihren Weg zur Arbeit nutzen.

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 auf 1.000 Euro angehoben und zwar auch noch rückwirkend für 2011. Es müssen also deutlich weniger Belege und Einzelnachweise gesammelt und abgeliefert werden.

Unternehmer dürfen sich über das Geschenk der Vereinfachung bei der elektronischen Rechnungsstellung freuen. Die bislang sehr hohen Anforderungen an elektronisch versandte Rechnungen wurden deutlich herabgesetzt. Die Unternehmen sollen allein durch diese Maßnahme Verwaltungskosten von etwa vier Milliarden Euro einsparen können. Auch die für die Berechnung der nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro wird beibehalten. Ursprünglich war die Maßnahme bis zum 31.12.2011 befristet wurden. Die Übergangslösung wird nun eine dauerhafte.

Das ist allerdings nur ein Auszug aus den wichtigsten Änderungen, auf die sich Bürger und Unternehmer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon bald einstellen müssen. Einen ausführlichen Überblick über die Neuerungen, die ab Januar in Kraft treten, hat das Bundesfinanzministerium zusammengestellt. Die Informationen sind ab sofort hier abrufbar. (masi)