Pirate Bay: Filmbranche geht gegen Berliner IP-Provider vor

Mit einer einstweiligen Verfügung will der internationale Verband der Filmindustrie MPA den IP-Dienstleister CB3ROB daran hindern, Traffic für die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay abzuwickeln. Die Rechteinhaber jubeln, doch bleiben viele Fragen offen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 425 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der internationale Verband der Filmindustrie Motion Picture Association (MPA) hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den in Berlin firmierenden Internetdienstleister CB3ROB erwirkt, der nach eigenen Angaben Transitleistungen für die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay erbringt. Das erklärte der Verband am Donnerstag in Brüssel in einer Mitteilung (PDF-Datei).

Unklar ist bisher, wogegen sich die Verfügung genau richtet. Aus Hamburger Justizkreisen wurde die Existenz einer solchen Verfügung zwar bestätigt, weitere Einzelheiten waren allerdings auch hier nicht bekannt. Nach Angaben der MPA soll es dem Provider nun untersagt sein, "The Pirate Bay mit dem Internet zu verbinden". Für jeden Verstoß drohe dem Unternehmen und seinem Inhaber Sven Olaf Kamphuis ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bei Zahlungsunfähigkeit bis zu zwei Jahre Haft. Bisher habe er keine Verfügung zugestellt bekommen, erklärte Kamphuis gegenüber heise online.

Der Unternehmer wunderte sich allerdings, dass es dazu gekommen sein soll. "Wir haben bei allen deutschen Gerichten Schutzschriften gegen Verfügungen der Filmbranche hinterlegt", sagte er. Damit sollte verhindert werden, dass ein Gericht eine Verfügung wie üblich ohne Anhörung des Betroffenen erlässt. Die MPA hatte in der Vergangenheit rechtliche Schritte gegen den Provider angedroht, wie TorrentFreak berichtet hatte. Kamphuis überlegt nun, seinerseits per Einstweiliger Verfügung gegen "Disney und Co" vorzugehen. Man darf also auf den Fortgang des Verfahrens gespannt sein.

Die MPA und die maßgeblich von der Filmindustrie getragene deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) lobten die Verfügung des Gerichts als wegweisend und betonten, dass die Haftungsprivilegien für reine Zugangsanbieter in diesem Fall nicht gegriffen hätten. Allerdings ist die Begründung des Gerichts und der genaue Wortlaut der Verfügung bisher nicht bekannt. Die MPA wollte den Text der Verfügung auf Anfrage nicht zur Verfügung stellen; die GVU war nicht zu erreichen.

Der Vorgehensweise der MPA rückt eine Strategie der Rechteinhaber ins Rampenlicht: Angesichts des zermürbenden Kampfs gegen die Filesharing-Windmühlen im weltweiten Web rücken die Netzdienstleister in den Fokus der Copyright-Anwälte. Die genießen in den meisten Ländern ein Haftungsprivileg, das nun offenbar mit Hilfe von Einstweiligen Verfügungen mit hohem Ordnungsgeldandrohungen unterlaufen werden soll. Auch in Schweden und den Niederlanden waren Rechteinhaber schon so gegen Provider und Dienstleister der Pirate Bay vorgegangen. (vbr)