Pirate Bay nach Breitseite der Filmindustrie offline [2. Update]

Nach einer Einstweiligen Verfügung, die sechs US-Filmstudios gegen einen Berliner Provider erwirkt hatten, sind die Leitungen zu der Torrent-Suchmaschine derzeit gekappt. Die Piraten wollen sich aber nicht geschlagen geben; nach gut einem Tag waren sie wieder online, der Traffic wird jetzt offenbar über einen Provider in der Ukraine geroutet.

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Nach einer von der US-Filmindustrie erwirkten Einstweiligen Verfügung gegen einen Netzzugangsprovider der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay ist die umstrittene Website seit dem Montagmorgen nicht mehr erreichbar. Der betroffene Provider CB3ROB habe die Anbindung in Absprache mit den Verantwortlichen von The Pirate Bay abgeklemmt, bestätigte Geschäftsführer Sven-Olaf Kamphuis gegenüber heise online. Die Torrent-Suchmasche wolle sich nun einen neuen Access-Provider suchen. Ein Vertreter von The Pirate Bay sagte dazu gegenüber TorrentFreak, es werde an einer Backup-Lösung gearbeitet und die Website solle so schnell wie möglich wieder ans Netz gehen. [Update: Nach gut einem Tag ist The Pirate Bay wieder online, der Traffic wird jetzt offenbar über einen Provider in der Ukraine geroutet.] [2. Update: Für die Anbindung sorgt nun nach eigenen Angaben die schwedische Piratenpartei. "Wir sind des Katz-und-Maus-Spiels mit Hollywood müde", erklärte Parteichef Rick Falkvinge. "Pirate Bay ist eine Suchmaschine und als solche nicht für die Suchergebnisse verantwortlich."]

Laut der Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 6. Mai (Az. 310 O 154/10) ist es dem Provider "verboten, die Website 'The Pirate Bay' [...] und deren Server an das Internet anzubinden, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Website weiterzuleiten, soweit auf der Website Torrent-Dateien bereitgehalten werden, deren Abruf Internetnutzern den Download folgender Filmwerke ermöglichen" – genannt werden sechs Filme der US-Filmstudios Columbia, Disney, Paramount, Fox, Universal und Warner, die jeweils als Beschwerdeführer auftreten. Die Motion Picture Alliance (MPA), der internationale Arm des Verbands der US-Filmwirtschaft MPAA, hatte den Erlass der Verfügung am vergangenen Donnerstag bekannt gegeben.

Die 10. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hält es demnach für glaubhaft, dass die fraglichen Filme "über Internetseiten von The Pirate Bay (IP-Adresse: 194.71.107.15) im Internet abrufbar gemacht worden sind und heruntergeladen werden konnten". Das "öffentliche Zugänglichmachen der Filmwerke" ohne Genehmigung stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, für den der Provider als "sog. Störer einzustehen" habe. Zwar sieht das Telemediengesetz (TMG) in § 8 vor, dass Access-Provider grundsätzlich nicht für Handlungen ihrer Kunden verantwortlich sind. Nach Ansicht der Hamburger Richter findet diese Vorschrift jedoch auf "Unterlassungsansprüche keine Anwendung". Das Gericht beruft sich dabei auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen es um Produktfälschungen auf einer Handelsplattform ging, die zwar vor Ansprüchen auf Schadensersatz geschützt sei, nicht aber auf Unterlassung.

CB3ROB hat seine Dienste für The Pirate Bay am Montag eingestellt. "Dabei werden die fraglichen Torrents von Pirate Bay bereits seit vergangener Woche für deutsche Nutzer blockiert", sagt Kamphuis. Der Provider hat Anfragen für die Website über einen Netztunnel zu den Servern der Pirate Bay geroutet, ohne deren Standort zu kennen, wie Kamphuis beteuert. Zwar sieht er seine Position auch durch das jüngste Urteil in Sachen Rapidshare bestätigt, doch will er die Lages erst mit seinem Anwalt prüfen. Die Betreiber der Website suchen sich unterdessen einen anderen Carrier, sagt Kamphuis, bis der in Schweden laufende Prozess gegen The Pirate Bay entschieden ist. Er will gegen die Verfügung vorgehen und erwägt auch eine Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission in Brüssel.

Unterdessen begrüßte die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die den Studios in diesem Fall Unterstützung geleistet hat, als "Präzedenzentscheidung". Das sei ein Erfolg der Strategie der Rechteinhaber, auch gegen solche Anbieter vorzugehen, "die das weitere Betreiben von 'The Pirate Bay' willentlich unterstützen". Diese Strategie solle weiter verfolgt werden, erklärte GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy: "Wer Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden." (vbr)