Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google

Während die Staatsanwaltschaft wegen der bei WLAN-Scans erfassten Nutzdaten gegen Google ermittelt, fordert der zuständige Datenschutzbeauftragte die Herausgabe einer Festplatte mit Originaldaten aus einem Scan.

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Von
  • Axel Kossel

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen Google ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Abfangen von Daten eingeleitet. Es richte sich gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiter von Google Deutschland, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers. Es sei aber noch völlig offen, ob die Staatsanwaltschaft in tiefere Ermittlungen einsteigt.

Google hatte ursprünglich versichert, man würde beim Scannen von WLANs nur deren MAC-Adressen und Namen (SSIDs) speichern, doch dann hatte das Unternehmen eingeräumt, dass bei offenen Funknetzen auch Nutzdaten mitgeschnitten wurden. Das Angebot, die in Deutschland unbeabsichtigt erfassten Daten unter Aufsicht zu löschen, lehnte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar jedoch ab. Zunächst müsse der Umfang des Datenvergehens geklärt werden, um eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Erst danach seien die Daten unter Aufsicht einer neutralen Instanz zu löschen, sagte Caspar.

Nach einem Bericht der New York Times hat Caspar Google aufgefordert, seiner Behörde bis zum 26. Mai eine Festplatte mit Rohdaten von WLAN-Scans zur Analyse zu übergeben. Falls Google sich weigert, könne er ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen. Bislang war Google nicht bereit, Datenschutzbehörden Einsicht in die Daten zu gewähren. (ad)