Billige Bücher per Auktion im Internet: Grundsatzurteil erwartet

Ein Berliner Journalist steht vor Gericht, weil er online 48 Bücher unter dem Ladenpreis verkauft hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 468 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Thomas Maier
  • dpa

Im verbissenen Kampf um die Buchpreisbindung hat sich die deutsche Branche in den vergangenen Jahren mit Erfolg gegen die EU-Wettbewerbshüter behauptet. Jetzt steht eine weitere Abwehrschlacht bevor. Am kommenden Dienstag will das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob im Auktionshandel beim Online-Marktplatz ebay neuwertige Bücher unter dem Ladenpreis abgegeben werden dürfen.

Im vorliegenden Fall hat ein Berliner Journalist im vergangenen Jahr 48 Bücher bei ebay versteigert, die er als "völlig neu" oder "ungelesen" bewarb. Regelmäßig legte er als Startpreis den Betrag von einem Euro fest. Die Bücher wurden dann in der Regel unterhalb des festgelegten Ladenpreises versteigert.

In erster Instanz hat das Landgericht Frankfurt auf Antrag des Darmstädter Buchhändlers Dirk Bentlin dem Berliner Journalisten die Online-Auktion von weiteren Büchern untersagt. Der 11. Zivilsenat des OLG muss nun in dem Präzedenzfall in zweiter Instanz klären, ob der Verkäufer "geschäftsmäßig" oder gar "gewerbsmäßig" aufgetreten ist und damit gegen die Buchpreisbindung verstoßen hat.

Der Journalist hat erklärt, er habe vor allem ungelesene Rezensionsexemplare abgesetzt. Dagegen bezeichnet der Buchhändler seinen Kontrahenten als Powerseller, der über verschiedene Identitäten bei ebay mehr als er selbst verkaufe. "Das kann man nicht am Feierabend abwickeln. Der muss den ganzen Tag am Rechner sitzen", sagt Bentlin, der Spezialbücher für Foto/Grafik/Design und ComicArt vertreibt.

Unstrittig ist, dass sich ein Buchhändler auch im Internet an die Preisbindung halten muss. Niko Härting, Anwalt des Berliner Online- Verkäufers, vertritt jedoch die Auffassung, dass es sich bei dem Journalisten um einen Letztabnehmer handle. Wenn dieser als Privatmann seine Bücher im Internet versteigere oder auf dem Flohmarkt verkaufe, dann gelte für ihn das Preisbindungsgesetz nicht mehr. Bentlins Wiesbadener Anwalt Christian Russ ist ganz anderer Ansicht: "Wenn jemand in solchem Umfang original verpackte Bücher verkauft, dann ist er kein Letztabnehmer."

Buchhändler Bentlin spricht bei dem Fall von der Spitze eines Eisbergs und misst dem Rechtsstreit eine über die Buchbranche hinausgehende Bedeutung zu. Im Internet mischten immer mehr professionelle Händler mit, die sich aber als "privat" tarnten, um rechtliche Auflagen zu umgehen. "Fakt ist, dass (dadurch) nicht nur dem Buchhandel die Kunden abhanden kommen. Denen ist es letztlich egal, mit wem sie handeln", meint Bentlin.

Sein Anwalt, der im Auftrag der Buchbranche nach Preisbindungsverstößen im Internet forscht, ist nach eigenen Angaben in rund 300 Fällen gegen schwarze Schafe aktiv geworden. Inzwischen sei die Zahl der Verstöße im Buchgeschäft deutlich geringer geworden, sagt Russ. "Vor einem Jahr sind wir noch jeden Tag mit zehn Fällen konfrontiert worden."

Der Verkauf von Büchern über das Internet wird für den Buchhandel immer wichtiger. Derzeit macht das Online-Geschäft knapp fünf Prozent des Umsatzes aus -- ganz vorne ist der Internet-Buchhändler Amazon. Dessen jüngste Konfrontation mit dem Züricher Diogenes Verlag hat gezeigt, wie sensibel das Thema Internet und Buchhandel ist. Nach einem Bericht des Branchenblattes Buchreport wollten die Schweizer, die derzeit mehrere Bestseller im Programm haben, die von Amazon geforderten hohen Rabatte nicht mehr mitmachen. Der Internet-Riese liefert deshalb Diogenes-Bücher nicht mehr direkt, sondern nur noch über Unterhändler aus. (Thomas Maier, dpa)/ (tol)