Verbraucherschützer skeptisch über neue Regelung zur Telefonauskunft

Verbraucherschützer sehen die künftigen Regeln zur Telefonauskunft (Inverssuche) kritisch und raten Inhabern von Anschlüssen zur Wachsamkeit.

vorlesen Druckansicht 257 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Verbraucherschützer sehen die künftigen Regeln zur Telefonauskunft kritisch und raten Inhabern von Anschlüssen zur Wachsamkeit. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz können Name und Anschrift eines Telefonkunden künftig auch dann bei der Auskunft erfragt werden, wenn nur eine Rufnummer bekannt ist (Inverssuche). Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beispielsweise riet allen Telefonkunden, die Frage des Widerspruchs zu prüfen.

Derzeit erhalten Telekom-Kunden mit ihrer Telefonrechnung einen Hinweis zu der rechtlichen Neuerung. Sofern die Kunden nicht widersprechen, greifen nach vier Wochen die neuen Regeln. "Ein Widerspruch ist ratsam", sagte die Juristin der Verbraucherzentrale, Gabriele Emmrich. Aus Sicht des Datenschutzes sei es sinnvoll, jede zusätzliche Datenweitergabe zu verhindern. (dpa) / (jk)