Europäische Kommission startet Konsultation zu DRM

Bis zum 15. September kann die interessierte Öffentlichkeit den in der vergangenen Woche fertig gestellten Abschlussbericht der "High Level Group DRM" zum Digital Rights Management kommentieren.

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Von
  • Monika Ermert

Noch in dieser Woche startet die Generaldirektion Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema Digital Rights Management (DRM). Bis zum 15. September kann die interessierte Öffentlichkeit dabei den in der vergangenen Woche fertig gestellten Abschlussbericht (DOC) der "High Level Group DRM" kommentieren. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern von IFPI, Vivendi, Eurocinema, Federation of European Publishers, BBC, France Telecom, Vodafone, FastWeb, Philips, Nokia, Alcatel, Siemens, HP, New Media Council und des Verbraucherschutzverbandes BEUC war im Frühjahr von der Kommission einberufen worden.

Das dreiteilige Papier befürwortet die flächendeckende Einführung von DRM-Technologien und den Übergang vom klassischen System pauschaler Urheberrechtsabgaben zu technisch möglichen individuellen Vergütungen soweit möglich: "Die Zukunft gehört einem System basierend auf den bestehenden Exklusivansprüchen unterstützt durch Technologie, die eine sichere Umgebung schafft, in der diese Rechte durchgesetzt werden können."

Während die Gruppe sich über den am besten ausgearbeiteten Teil, der Interoperabilität und Vorteile offener Standards festhält, insgesamt recht einig war, distanzierte sich das BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) von den beiden Teilen "Private Kopien und Pauschalabgaben" und "Förderung rechtmäßiger Dienste im Internet". Cornelia Kutterer, Senior Legal Advisor bei BEUC, sagte: "Wir haben diese Teile deshalb nicht mitgetragen, weil der Verbraucheraspekt komplett ausgelassen wurde." Ursprünglich sollte das Abschlusspapier vier Teile umfassen, doch der Verbraucheraspekten gewidmete vierte Teil wurde am Ende den knappen Zeitvorgaben geopfert.

So sucht man nach Verbraucherschutzrisiken in Bezug auf den Datenschutz in den knapp 20 Seiten vergeblich. Außerdem wurde die Frage, in wieweit DRM verbriefte Möglichkeiten wie etwa legale Privatkopien oder einen Austausch von Hardware ermöglichen, nicht angesprochen. "Es ist für uns sehr enttäuschend, dass diese wichtigen Fragen nicht aufgegriffen wurden," so Kutterer. Auch der ein oder andere Widerspruch mag der Eile geschuldet sein. So wird im ersten Papier betont, dass "DRM sich an Geschäftsmodelle anpassen muss und nicht umgekehrt". In Teil zwei heißt es, dass DRM-Systeme die "Regeln etablieren" und übrigens auch "ein gutes Mittel im Kampf gegen Piraterie" sei. Allein auf das letztgenannte Argument beschränkt sich Teil drei, der das bekannte Klagelied der Inhalteanbieter über ihre Einnahmeausfälle anstimmt. "Ein aktives politisches Bekenntnis der Kommission und der Mitgliedsstaaten zum Schutz von Inhalten, die per DRM angeboten werden," sei der angestrebte Weg, auch im Kontext der Urheberrechtsrichtlinie und der Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.

Ob mit Blick auf DRM weitere legislative Schritte folgen sollen, dazu konnte man bei der Kommission vorerst noch nichts sagen. In Herbst sollen die Ergebnisse der Konsultation bei einem Workshop diskutiert werden. Außerdem werde, so Troye, noch eine Abstimmung innerhalb des mit der Urheberrechtsrichtlinie eingerichteten "Kontaktkomitees" der Mitgliedsstaaten stattfinden, gerade auch zur Balance von Pauschalabgaben und DRM. Der Verbraucher soll aber auch noch zu Wort kommen. Das BEUC bereitet, so Kutterer, derzeit eine eigene ausführliche Stellungnahme vor. Ergebnisse zur Akzeptanz von DRM im Markt will auch das von der EU finanzierte Projekt Indicare (Informed Dialogue about Consumer Acceptabilty of DRM Solutions in Europe) vorlegen. (Monika Ermert) / (anw)