Endspurt im Oracle-Kartellprozess
Nach dem Abschlussverhör im Kartellverfahren um die geplante feindliche Übernahme von PeopleSoft durch Oracle steht nun das Urteil aus. Vor August wird es wohl nicht verkündet werden.
High Noon im Kartellverfahren um das feindliche Oracle-Übernahmeangebot für den Konkurrenten Peoplesoft: Vertreter der US-Regierung und des Oracle-Konzerns hatten zum letzten Mal die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. US-Medien berichten, dass Richter Vaughn Walker die für das Verfahren wichtige Definition des Marktes, die der Regierungsvertreter Staatsanwalt Claude Scott vorbrachte, zurückwies. "Wie könnte es ein anderer als ein globaler Markt sein?" fragte er. Skeptisch zeigte sich Walker auch hinsichtlich der von Scott vorgebrachten Definition des Marktsegmentes als high-function human resource and financial software. "Wurde dieser Begriff jemals außerhalb dieses Verfahrens benutzt?", zweifelte der Richter die Angaben der Regierungsseite an.
Dennoch, so zeigen sich Prozessbeobachter überzeugt, sei bislang nicht erkennbar, welche Seite am Ende Recht bekommen werde. Denn auch Oracle-Anwalt Dan Wall wurde vom Richter richtig in die Mangel genommen. Der Anwalt argumentierte, dass der betroffene Markt weitaus größer sei, als die Regierungsvertreter ihn definieren. Neben den drei großen Playern Peoplesoft, SAP und Oracle würden noch viele andere Firmen in diesem Sektor aktiv sein. "Wir haben von einem Zeugen nach dem anderen gehört, dass die Produkte von SAP, Peoplesoft und Oracle anders seien als die anderer Hersteller", gab der Richter zu bedenken.
Die Frage nach den Marktteilnehmern war zu einer zentralen Problemstellung in dem Verfahren geworden. Oracle vertritt eine weite Definition, wonach sich auf dem Markt für Business-Software auch viele kleinere Firmen tummeln. Das Justizministerium versucht demgegenüber, sich mit einer engeren Definition durchzusetzen. Danach haben die drei großen Konzerne den Markt unter sich aufgeteilt. Eine Übernahme von Peoplesoft durch Oracle würde dann die Marktdominanz des Datenbankherstellers zementieren.
Das US-amerikanische Justizministerium will das feindliche Übernahmeangebot von 9,4 Milliarden US-Dollar des US-Softwarekonzerns Oracle für den Konkurrenten PeopleSoft mit der Kartellklage verhindern. Das Urteil in dem Verfahren wird nicht vor August erwartet. Wahrscheinlich wird dann die Verliererseite aber ohnehin in Berufung gehen. (tol)