Verlage im Spagat zwischen DRM und Kundenfreundlichkeit

Auf der Seybold-Konferenz in San Francisco diskutierten Verleger und DRM-Experten ĂĽber neue Wege der Nutzungsrechte-Kontrolle bei elektronischen Texten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Auch wenn Tauschbewegungen im großen Stil wie bei MP3s und Movies bislang ausgeblieben sind -- Verleger elektronischer Texte sehen sich zunehmend mit ähnlichen DRM-Problemen (Digital Rights Management) konfrontiert wie die Film- und Musikindustrie: Einerseits wollen sie verhindern, dass geistige Arbeit ohne Gegenleistung konsumiert oder gar kommerziell weiterverwertet wird, andererseits sollen die verwendeten Schutzmaßnahmen den Kunden nicht über Gebühr belästigen. Auf der Seybold-Konferenz in San Francisco diskutierten Verlagsvertreter und DRM-Experten über Möglichkeiten, wie sich dieser Spagat wohl am elegantesten bewerkstelligen lässt.

Der US-amerikanische eBook-Spezialist eReader präsentierte auf der Konferenz eine selbst entwickelte Lösung: Zur Kontrolle von Nutzungsrechten generiert das Unternehmen einen Lizenzschlüssel auf Grundlage der Kreditkartennummer, mit der Kunden ihre Online-Einkäufe tätigen. Das heruntergeladene eBook lässt sich auf dem PC oder PDA nur dann öffnen, wenn der Leser die gleiche Kreditkartennummer eingibt, mit welcher auch der Download (und damit der Kauf) legitimiert wurde. Zwar sei dieses Prinzip nicht unbedingt Standard in der Branche, erklärte eReader-Vice-President Mike Violano, doch lasse sich die Weitergabe von Lizenzschlüsseln so sehr effektiv unterbinden. Eingestehen musste er jedoch, dass damit auch Einschränkungen verbunden sind, vor allem im prosperierenden US-Geschäft mit elektronischen Lehrmitteln. Schließlich verfügen nur die wenigsten Schüler schon über eine eigene Kreditkarte.

Martha Nalebuff, bei Microsoft verantwortlich für die Unternehmensstrategie im DRM-Bereich, plädierte in San Francisco für einen Mittelweg zwischen einer "absoluten Konformität" bei der Entwicklung von Nutzungsrechte-Kontrollen und dem aktuell zu beobachtenden "Dschungel unterschiedlichster DRM-Konzepte". "Die digitale Verwaltung von Nutzungsrechten bei besonders schützenswerten Inhalten muss weiter verbessert werden", konstatierte Nalebuff, bei vielen Anwendungen schieße man derzeit aber weit über das Ziel hinaus. Beispielsweise müsse man bei Handy-Klingeltönen wohl kaum die gleichen DRM-Anstrengungen unternehmen wie beim Schutz vertraulicher Informationen.

Als Grundlage für die Entwicklung adäquater Nutzungsrechte-Kontrollen empfahl Nalebuff den anwesenden Verlagsvertretern die Verwendung von Rights Expression Languages (REL), die eine Interoperabilität zwischen unterschiedlichen DRM-Systemen ermöglichen. Microsoft selbst nutzt das XrML-Format (eXtensible rights Markup Language) der Firma ContentGuard für die Programmierung von Nutzungsregeln seiner DRM-Systeme. Die Internationale Standardisierungsorganisation ISO hatte im April mit der auf XrML 2.0. basierenden MPEG Rights Expression Language erstmals eine REL als Standard anerkannt.

Die nichtkommerzielle Organisation Creative Commons, die Künstler ermutigen will, der Allgemeinheit so viele Nutzungsrechte wie möglich zur Verfügung zu stellen, machte sich in San Francisco für eine andere Form der Lizenzierung geistigen Eigentums stark. In die elektronischen Medien könnten Metadaten eingebunden werden, die den Nutzer auf verschiedene Weise darüber informieren, welche Rechte der Autor geschützt wissen möchte, erläuterte Mike Linksvayer. Creative Commons bietet Musikern, Autoren, Fotografen und Filmemachern dazu eine Plattform an, die es ermöglicht, Lizenzen frei aus einer Sammlung von Regeln zusammenzustellen.

So kann sich ein Fotograf beispielsweise dafür entscheiden, seine Bilder zur nichtkommerziellen Nutzung freizugeben, solange er als Urheber genannt wird. Ein Musiker kann es etwa anderen erlauben, seine Songs als Quelle für Samples zu nutzen, wenn die dabei entstehenden Werke unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. Außerdem eröffnet Creative Commons die Möglichkeit, Werke ganz in den Bereich der Public Domain zu entlassen, also jegliche Urheberrechte aufzugeben.

Hat man sich für eine entsprechende Lizenz entscheiden, stellt Creative Commons diese in drei Formen zur Verfügung: Ein einfacher Text fasst die Lizenz allgemeinverständlich zusammen. Dazu gibt es als Kleingedrucktes eine ausformulierte, rechtlich bindende Version. Schließlich gibt es die Lizenz auch in maschinenlesbarer Form als RDF-Daten. (pmz)