Webunternehmen stellen sich im Rechtsstreit mit Viacom auf Googles Seite

Die Unternehmen Yahoo, IAC, eBay und Facebook fordern vom Gericht in New York, die Milliardenklage von Viacom um angebliche Urheberrechtsverletzungen gegen Googles Videoplattform YouTube zurückzuweisen.

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In dem Prozess um die Milliardenklage des Medienkonzerns Viacom wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal YouTube hat die beklagte Firmenmutter Google offizielle Unterstützung von anderen Webunternehmen erhalten. Wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtete, haben Yahoo, IAC, eBay und Facebook das US-Bundesbezirksgericht in New York aufgefordert, die Klage zurückzuweisen. Dafür haben sie einen "friend-of-the-court brief" eingereicht. Darin heißt es laut dem Bericht unter anderem, falls sich Viacom mit seinen Argumenten durchsetze, würden die Entwicklung des Internets und des elektronischen Handels gebremst. Mit den gleichen Argumenten hätten sich die Unternehmen auch in ein ähnliches Verfahren eingemischt, das die britische Fußballliga Premiere League im Mai 2007 gegen YouTube angestrengt hat.

Viacom wirft Googles Videoplattform YouTube vor, 63.000 urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis gezeigt zu haben. Im März 2007 ging der Medienriese, zu dem unter anderem der Sender MTV und das Filmstudio Paramount gehören, mit einer Schadensersatzforderung von 1 Milliarde US-Dollar vor Gericht. YouTube warf im Gegenzug Viacom vor, über Jahre heimlich selbst Videos veröffentlicht zu haben. Dabei seien die Videos derart verfälscht worden, dass sie wie gestohlenes Material ausgesehen hätten.

YouTube beruft sich auf das im US-amerikanischen Urheberrecht Digital Millennium Copyright Act (DMCA) festgeschriebene Haftungsprivileg für Provider und Diensteanbieter. Viacom hingegen meint hingegen, der DMCA werde mit seiner Forderung nicht angetastet. Die Gerichte hätten bisher klargemacht, dass der Aufbau von webbasierten Unternehmen mit Hilfe fremden geistigen Eigentums illegal sei. Das sei genau das, was YouTube in seinen ersten Jahren getan habe. (anw)