EU-Kommissar fordert einheitlichen Datenschutz in Europa

Der Justiz- und Innenkommissar António Vitorino begrüßt eine Initiative von EU-Mitgliedsstaaten zum intensiven Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten. Die bisherige Datenschutzrichtlinie reiche aber nicht aus.

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Der Justiz- und Innenkommissar der EU António Vitorino begrüßt laut Wiener Zeitung die jüngste Initiative von Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich für einen schnelleren und intensiveren Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Es gebe keine Unstimmigkeiten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, weil diese in der Frage vorgeprescht sind. Aber der Datenschutz sei ein Schlüsselthema. "Wir brauchen spezielle europäische Vorschriften", meint Vitorino laut dem Bericht.

Kritik an den Anti-Terrormaßnahmen der EU, wonach diese die Grundrechte unterminieren würden, weist Vitorino demnach zurück. Die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie und die Datenschutzkonvention des Europarates reichten aber für die künftige Zusammenarbeit in der Union nicht aus. Der Datenschutz sei noch immer in jedem der 25 EU-Staaten verschieden geregelt, dies gelte auch für europäische Datenbanken wie das erweiterte Schengen Informationssystem (SIS II) und die Fingerabdruck-Datenbank für Asylwerber "Eurodac".

In einer gemeinsamen Erklärung der Innenminister aus Deutschland, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich von vergangener Woche heißt es unter anderem, es solle "insbesondere die polizeiliche Zusammenarbeit und der Informationsverbund zwischen den beteiligten Staaten vertieft werden". Die Vertragsparteien wollen die grenzüberschreitende Übermittlung und den Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern unbekannter Täter so schnell wie möglich durchführen. Auch der elektronische Abgleich von Fingerabdruckdaten solle deutlich beschleunigt werden. Die beteiligten Staaten wollen bei einem Verdacht einer terroristischen Bedrohung gegenseitig die Erkenntnisse zugänglich machen, die in nationalen Datenbeständen über erkannte Gefährder vorliegen. (anw)