Antitrust-Fiasko für Microsoft

Für Microsoft bahnt sich ein Fiasko an.

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Von
  • Christian Persson

Für Microsoft bahnt sich ein Fiasko an. In der zur Zeit laufenden Antitrust-Untersuchung ist das US-Justizministerium zu dem Ergebnis gekommen, daß die Windows-Company gegen die einschlägigen US-Gesetze verstoße. Microsofts Lizenzpraktiken seien illegal. Im Browser-Krieg mit Netscape wende die Firma Täuschungsmanöver an. Microsoft habe ein Monopol im Betriebssystemmarkt und nötige PC-Hersteller, beim Erwerb von Windows-95-Lizenzen den "Internet Explorer" gleich mit zu lizenzieren.

Das Ministerium hat beim US-Bundesgericht Anklage erhoben und will erreichen, daß Microsoft zur Zahlung eines Zwangsgeldes von 1 Million US-Dollar für jeden Tag verurteilt wird, an dem die Firma die als illegal angesehenen Praktiken fortsetzt. "Wir werden nicht zulassen, daß Microsoft die Rechte der Verbraucher verletzt," sagte Justizministerin Janet Reno in einer ungewöhnlichen scharfen Erklärung vor der Presse. Microsoft soll die PC-Anwender künftig ausdrücklich darauf hinweisen, daß anstelle des Internet Explorer auch ein anderer Browser benutzt werden kann, und einen "einfachen Weg" anbieten, um das Explorer-Icon vom Windows-95-Desktop zu entfernen. Das Ministerium kündigte an, die Antritrust-Untersuchung auf andere Microsoft-Geschäftspraktiken auszudehnen. Das Windows-Monopol sei jedoch kein Angriffspunkt.

Microsoft erklärte in einer ersten Stellungnahme, man habe nie versucht, PC-Hersteller an der Verwendung konkurrierender Browser zu hindern. Der "Consent Decree" von 1995 erlaube ausdrücklich das Hinzufügen weiterer Funktionen zum Betriebssystem. Der Consent Decree war das einvernehmliche Ergebnis einer früheren Antitrust-Untersuchung und wurde seinerzeit von vielen Beobachtern als zu lau kritisiert.

Als entscheidender Punkt für die jetzige Anklage kristallisiert sich die Frage heraus, ob der Internet Explorer als separates Produkt oder als Bestandteil des Betriebssystems anzusehen sei. Nach der Lesart von Microsoft soll er in Windows integriert werden; somit handele es sich um eine Funktionserweiterung, und die Klausel des Consent Decree wäre eingehalten. Das Justizministerium dagegen hält den Internet Explorer für ein eigenständiges Produkt, mit dem Microsoft im Wettbewerb mit Netscape und anderen Browser-Herstellern stehe. (cp)