Schweizer Cablecom unterbindet Digital-TV-Aufnahmen über CI-Plus

Auf Druck der Privatsender können Digital-TV-Kunden des Schweizer mit einer neuen Smartcard auf CI-Plus-Basis keine Sendungen aufzeichnen. Dem Kabelnetzbetreiber droht jetzt Ärger mit den Verbraucherschützern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 110 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Schweizer Verbraucherschützer gehen gegen den größten Schweizer Kabel-TV-Anbieter Cablecom vor, der Kunden mit einer neuen Smartcard auf CI-Plus-Basis daran hindert, Sendungen aufzuzeichnen. Betroffen sind Nutzer der seit Juni erhältlichen "DigiCard", einem Conditional Access Module (CAM) inklusive Smartcard, die in Fernsehgeräten mit einem CI-Plus-Slot eingesetzt werden können. Cablecom steht jetzt eine Klage der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ins Haus.

Die Digital-TV-Kunden mit CI-Plus-Card haben unterdessen keine Möglichkeit, Sendungen irgendeines empfangbaren Kanals aufzunehmen. Schuld sollen diverse deutsche Privatsender sein, die ins Schweizer Kabelnetz eingespeist werden – und auch in Deutschland mit CI-Plus den Fernsehkonsum einschränken. Laut Cablecom sei der Druck seitens der Privatsender so groß, dass man pauschal die Aufnahmemöglichkeit für alle Sender gesperrt habe, bis eine andere Lösung im Herbst verfügbar wird. "Es war dem Lieferanten noch nicht möglich, eine bessere Softwarelösung verfügbar zu machen", erklärte Cablecom-Sprecherin Deborah Bucher.

Ab September 2010 will der Kabelnetzbetreiber dann einen "dynamischen Kopierschutz" anbieten, mit dem ein Aufnahmeverbot für Sender implementiert werden kann, die darauf bestehen. Danach sollen zumindest die öffentlich-rechtlichen Sender wieder alle uneingeschränkt verfügbar sein. Cablecom wolle sich aber "im Interesse der Kunden bei den Programmveranstaltern dafür einsetzen, dass möglichst keine Einschränkungen vorgenommen werden", erklärte die Sprecherin.

Zunächst wollen die Verbraucherschützer nun beim zuständigen Volkswirtschaftsdepartement und der Ministerin Doris Leuthard vorstellig werden, damit diese wegen "einer Verletzung des Preisüberwachungsgesetzes" tätig werden. Nach langem Ringen mit dem Schweizer Preisüberwacher hatte sich Cablecom im vergangenen März darauf verständigt, den Empfang eines digitalen TV-Grundangebots zu ermöglichen und auch die Pflichtbindung ihrer Smart-Cards an die hauseigenen Set-Top-Boxen künftig zu unterlassen.

Die SKS argumentiert nun, dass in der Regelung zwischen Cablecom und dem Preisüberwacher explizit festgehalten wurde, dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI-Plus nicht einschränkt, außer es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt. Da der gegenwärtige "Kopierschutz auf Vorrat" (SKS) eventuell auch eine "missbräuchliche Anwendung von technischen Maßnahmen" gemäß Urheberrechtsgesetz darstellen könnte, so die SKS, reiche man den Fall außerdem auch bei der zuständigen Beobachtungsstelle für technische Maßnahmen (BTM) ein. (vbr)