Zivil-Prozess zum Telekom-Börsengang unabhängig vom Strafverfahren

Der für die Prospekthaftungsklagen gegen die Telekom zuständige Zivilrichter will die strafrechtlichen Ermittlungen nicht abwarten. Erste Verhandlungen zum Streit zwischen dem Unternehmen und mehr als 30.000 Aktionären sollen in diesem Jahr stattfinden.

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  • dpa

Der für die Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom AG zuständige Zivilrichter will die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Fall nicht abwarten. "Natürlich werde ich die Akten der Bonner Staatsanwaltschaft einsehen, auf ein späteres Ermittlungsergebnis bin ich aber im Zivilprozess nicht festgelegt", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff, in einem Gespräch der dpa. Obwohl die Bonner Staatsanwälte ihre Hände keinesfalls in den Schoß gelegt hätten, sei ein Ende der Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschbilanzierung für ihn nicht absehbar. Es sei daher nicht verantwortbar, die zivilrechtliche Klärung bis zu einem unbestimmten Zeitpunkt auf Eis zu legen.

Wösthoff will noch in diesem Jahr erste Verhandlungen zum Streit zwischen dem beklagten Unternehmen und mehr als 30.000 Aktionären stattfinden lassen. Die Anleger sehen sich mit dem Prospekt zum so genannten dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 über den wahren Unternehmenswert getäuscht. Der aktuelle Kurs der T-Aktie liegt bei etwa einem Fünftel des damaligen Emissionspreises. In dem 100- Millionen-Euro-Streit ist unter anderem die Bewertung der Telekom-Immobilien von Bedeutung.

Er werde "zehn bis zwölf" Verfahren auswählen, in denen alle wesentlichen Streitpunkte vorkommen, kündigte Wösthoff an. "Mein Ziel sind Ergebnisse, bei denen auch die übrigen Kläger ihre Probleme wiederfinden." Da nicht nur die Telekom, sondern auch die Bundesrepublik, die bundeseigene KfW und die beim Börsengang beteiligten Konsortialbanken beklagt worden sind, sollte dies auch bei den Pilotverfahren berücksichtigt werden.

Die ersten Urteile werden wie üblich auf der Internet-Seite des Landgerichts veröffentlicht, damit sie allen Interessierten zugänglich seien, kündigte Wösthoff an. Ohne Beweisaufnahme sei dies bereits im Frühjahr 2005 denkbar. Sollte sich aber im Prozess die Notwendigkeit von Beweisen etwa zum Wert der Immobilien ergeben, sei mit einer jahrelangen Verfahrensdauer zu rechnen. Erhebliche Probleme könnten sich aus dem Umstand ergeben, dass die Kosten für ein Gutachten die Streitwerte der Musterverfahren bei weitem übersteigen. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat für ein derartiges Gutachten Kosten von 17 Millionen Euro errechnen lassen.

"Ich habe den Eindruck, dass beide Seiten bemüht sind, das Verfahren praktikabel zu halten", sagte Wösthoff zum Verlauf des bislang beispiellosen Wirtschaftsverfahrens. Nach seinen Angaben liegen in Frankfurt bislang 2100 Klagen vor, hinter denen etwa 15.000 Kläger stehen. Im größten, von einem Investmentfonds angestrengten Einzelverfahren gehe es um 6,5 Millionen Euro. Dazu können theoretisch noch bis zu 17.000 weitere Klagen kommen, die derzeit zum größten Teil noch bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) liegen. Er sei bislang von einer Klägerquote von 20 Prozent aus diesen Fällen ausgegangen. "Das ist möglicherweise noch zu niedrig gegriffen." Die Geschäftsstelle seiner Kammer sei bereits jetzt an der Grenze der Belastbarkeit angekommen. (dpa) / (jk)