US-Gericht: Yahoo an französisches Recht gebunden

Ein US-Berufungsgericht hat ein Urteil aufgehoben, wonach der Internet-Portal-Betreiber Yahoo Zugang zu Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien nicht unterbinden musste.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Ein US-Berufungsgericht hat das Urteil einer niedrigeren Instanz aufgehoben, wonach der Internet-Portal-Betreiber Yahoo sich nicht der einstweiligen Verfügung eines französischen Gerichtes unterwerfen muss. Französische antifaschistische Gruppen hatten 2000 versucht, Yahoo mit einem solchen Gerichtsurteil zu zwingen, den Zugang zu Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien zu blockieren. Der Rechtsstreit lief weiter, obwohl Yahoo sich später freiwillig verpflichtete, Gegenstände, die zu Hass und Gewalt anstacheln, von seinen Auktionsseiten zu verbannen.

US-Bezirksrichter Jeremy Fogel hatte im November 2001 entschieden, dass Internet-Inhalte amerikanischer Firmen durch den ersten Verfassungszusatz geschützt seien. Internet-Inhalte, die in den USA publiziert würden, könnten überall auf der Welt gegen nationale Gesetze verstoßen -- eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit könne nicht akzeptiert werden, erklärte der Richter.

In dem am Montag ergangenen Urteil widerspricht das Berufungsgericht dieser Auffassung. Da Yahoo mit der international zugänglichen Veröffentlichung seiner Internet-Inhalte Geld verdiene, müsse das Unternehmen zulassen, bei Verstoß gegen internationale Gesetze in den USA verklagt zu werden. (wst)