Steuerrechtler: Milliardenabschreibungen von Vodafone rechtens

Angesichts der Empörung über die geplanten Milliardenabschreibungen von Vodafone im Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme warnen Rechtsexperten vor einer "Lex Mannesmann".

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  • dpa

Die geplante Milliardenabschreibungen von Vodafone im Zusammenhang mit der Übernahme des Mannesmann-Konzerns, die Finanzministerium ebenso wie Politiker aller Parteien entrüstete, ist nach Ansicht von Steuerexperten rechtens. "Es entspricht der Durchsetzung des objektiven Nettoprinzips, Verluste auch in dieser eklatanten Höhe in den Verlustvorträgen zu berücksichtigen", sagte der Wirtschaftsjurist Alexander Lüdtke-Handjery vom Kölner Institut für Steuerrecht der dpa. Schließlich habe der Staat auch bei Gewinnen aus Aktienverkäufen kräftig abkassiert.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Vodafone Deutschland GmbH bei den Finanzbehörden wegen des drastisch gesunkenen Unternehmenswertes so genannte Teilwertabschreibungen in Höhe von 50 Milliarden Euro beantragt habe. Sollte die Behörde das akzeptieren, könnte Vodafone in Deutschland über einen längeren Zeitraum bis zu 20 Milliarden Euro an Steuern sparen. Geltend machen will die deutsche Tochter des britischen Konzerns die Verluste ab dem Jahr 2001. Ein Vodafone-Sprecher nannte die Pläne einen "ganz normalen Vorgang".

Johanna Hey, Professorin für Unternehmensteuerrecht an der Universität Düsseldorf, warnte davor, eine Lex Mannesmann zu schaffen. Zwar sei der Kaufpreis von 190 Milliarden Euro, den Vodafone im Jahr 2000 im Zuge eines Aktientausches für Mannesmann zahlte, enorm hoch gewesen. Aber das Unternehmen habe mit ganz gängigen Mitteln agiert. "Eine unabgestimmte Verlustbeschränkung gefährdet in letzter Instanz die steuerliche Systematik".

Der Geschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, verwies auf die Problematik, Firmenzukäufe mit Aktien zu bezahlen und anschließend Steuern zu sparen. Nach dem Handelsrecht muss ein Unternehmen eine Wertminderung durch eine bilanzielle Maßnahme berücksichtigen. Schwieriger sei aber die steuerrechtliche Bewertung. Vodafone müsse den Finanzbehörden klar machen, dass es sich um eine dauerhafte und langfristige Wertminderung handele, meinte der Aktionärsschützer.

Die Pläne von Vodafone erfordern nach Darstellung der Bundesregierung keine neuen Gesetzesinitiativen, hieß es mittlerweile aus dem Finanzministerium. Unter anderem könnten seit 2002 Teilwertabschreibungen nur noch begrenzt bei dauerhafter Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Zudem dürften Konzerne seit 2004 höchstens noch 60 Prozent des aktuellen Gewinns mit Verlusten verrechnen und so die Steuerlast mindern.

Ob Vodafone tatsächlich Abschreibungen in der Größenordnung von 50 Milliarden Euro geltend machen könne und auf Jahre keine Steuern mehr zahle, müssten allein die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen prüfen. Regierungssprecher Béla Anda sprach von einem "komplexen Sachverhalt". Den Verästelungen müsse nachgegangen werden. Für das Erscheinungsbild der Wirtschaft sei es aber in der Tat nicht hilfreich, wenn sich solche Entwicklungen bewahrheiten würden.

Weitere Steuerausfälle für den Fiskus durch solche Abschreibungen würden nicht erwartet, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Die im Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen angenommenen Werte zu Verlustabschreibungen seien zwar Prognosen gewesen. "Wir gehen aber nicht von zusätzlichen Steuerverlusten aus." Dem Bund seien bisher keine anderen Unternehmen mit derartigen Steuerplänen bekannt. (dpa) / (jk)