Inbox-Werbung: Orange muss 50 Millionen Euro Datenschutzstrafe zahlen

Französische Datenschützer haben gegen den Telekommunikationsriesen Orange eine Strafe von 50 Millionen Euro wegen Inbox-Werbung ohne Einwilligung verhängt.

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Orange Zentrale

(Bild: Orange)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Dem französischen Telekommunikationsanbieter Orange kommt das Anzeigen von Werbung direkt in der E-Mail-Inbox vergleichsweise teuer zu stehen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat gegen den Netzbetreiber hauptsächlich aus diesem Grund eine Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Die Prüfer hatten zuvor festgestellt, dass der führende Telekommunikationsanbieter Frankreichs in den Postfächern seiner Nutzer neben echten E-Mails auch Werbung in vergleichbarer Form anzeigte. Auf der Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2021 kam die CNIL zur Auffassung, dass diese direkte Kundenansprache in einem normalerweise für private E-Post reservierten Bereich die Zustimmung des Betroffenen nach dem französischen Gesetz über Post und elektronische Kommunikation bedurft hätte.

Die Aufsichtsbehörde berücksichtigte nach eigenen Angaben in ihrem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 14. November, dass Orange diese Art der Werbung seit November 2023 nicht mehr nutzt und die neu implementierte Form es ermöglicht, Anzeigen klar von echten E-Mails zu unterscheiden. Die Prüfer stießen zugleich auf ein weiteres Problem: Wenn ein Nutzer der Website orange.fr seine Zustimmung zur Speicherung und zum Lesen von Cookies auf seinen Geräten widerrief, wurden zuvor dort abgelegte einschlägige Browserdateien weiterhin ausgelesen. Das wertete die CNIL als einen Verstoß gegen Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes.

Die Geldbuße bezieht beide Rechtsverletzungen ein. Die CNIL ordnete zudem an, dass Orange das Lesen von Cookies nach Widerruf der Einwilligung innerhalb von drei Monaten einstellen und mit technischen Schutzmaßnahmen einen Wiederholungsfall ausschließen muss. Sonst droht ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro pro Tag. Hierzulande urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) 2022, dass webbasierte E‑Mail-Dienste wie T-Online, GMX, web.de oder Gmail Nutzern kostenloser Basisvarianten nicht einfach Werbenachrichten im Posteingang anzeigen dürfen. Diese an Spam erinnernde Praxis erfordert demnach eine explizite informierte Zustimmung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Einschlägige Anbieter passten ihre Einwilligungserklärungen unmittelbar an. Seitdem findet sich darin auch eine Klausel für Inbox-Werbung. Alternativ besteht die Option, Gratisvarianten der Dienste mit personalisierten klassischen Banneranzeigen weiterzuverwenden.

"Die Nutzer haben bei den Diensten Web.de und GMX die Wahl", erläuterte ein Unternehmenssprecher gegenüber heise online. "Sie können sich in voller Kenntnis der Sachlage dafür entscheiden, wie Werbebanner angezeigt werden. Dafür zeigen wir unseren Nutzern ein Dialogfenster, in dem sie klar und präzise darüber informiert werden, dass Werbenachrichten entweder in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden können ('Inbox Ads') oder stattdessen als großflächige Werbebanner ausgespielt werden."

(olb)