Domain-Urteil gegen Internet-Zigarettenhändler

Der US-Tabakkonzern Philip Morris hat die Domain des Online-Zigarettenversandhändlers yesmoke.com zugesprochen bekommen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der US-Tabakkonzern Philip Morris hat die Domain des Online-Zigarettenversandhändlers yesmoke.com zugesprochen bekommen. Nach einem Bericht des Wall Street Journal entschied der zuständige Richter am U.S. District Court for the Southern District of New York, dass der in der Schweiz ansässige Versandhandel für zollfreie Zigaretten die Markenrechte des Tabakkonzernes verletzt und mit unfairen Mitteln arbeitet.

Internet-Portale, die Zigaretten ohne Zoll- und Steuerabgabe anbieten, haben ihren Sitz meist in Ländern oder Gebieten, die von Zollabgaben teilweise oder ganz befreit sind. In Amerika sind dies zum Beispiel Indianer-Reservate. Aber auch in Europa gibt es Sonderrechtsgebiete, in denen Waren zollfrei abgesetzt werden dürfen.

Laut Wall Street Journal hat der Tabakkonzern vor zwei Jahren begonnen, systematisch gegen Online-Zigarettenhändler zu klagen -- der Vorläuferfirma von yesmoke, Otamedia, sei bereits per Gericht untersagt worden, in die USA zu liefern. Bereits kurz nachdem sich Philip Morris die Domain yesmoke.com gesichert hatte, lief das Geschäft des Online-Handels allerdings über die Domain yesmoke.ch weiter. (wst)