Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet
Am Donnerstag, dem 30.
Am Donnerstag, dem 30. Oktober, wurden mit der Verabschiedung des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (TKG) im Deutschen Bundestag die Überwachungsmöglichkeiten drastisch erweitert. Das geänderte G-10-Gesetz wird künftig alle „geschäftsmäßigen Erbringer von Telekommunikationsdiensten" zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Mit dem Begleitgesetz werden entscheidende Erweiterungen im G10-Gesetz, im Fernmeldeanlagengesetz (FAG §12) als auch in der Strafprozeßordnung (§99, §100) eingeführt. Demnach können nun auch interne Netze nicht nur nach Bestandsdaten, sondern auch nach Verbindungsdaten und in schweren Fällen sogar nach Kommunikatonsinhalten abgefragt werden.
Ein Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti ĂĽber das Begleitgesetz finden Sie in Telepolis (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1321/1.html (fr)