Microsoft-Anhörung in Brüssel am 30. September

Der US-Softwarekonzern Microsoft möchte das gegen ihn verhängte Bußgeld erstattet bekommen.

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Von
  • Torge Löding

Am 30. September und 1. Oktober wird der Europäische Gerichtshof die Anwälte Microsofts anhören, die im Auftrag des Softwarekonzerns gegen die von der EU-Kommission verhängten Sanktionen klagen. Die Entscheidung über den Termin sei bei einem informellen Treffen der beiden Parteien mit Vertretern des Gerichtshofes gefallen, teilte der Europäische Gerichtshof am heutigen Dienstag mit.

Zuvor hatte Microsoft das Brüsseler Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro fristgerecht an die EU-Kommission überwiesen. EU-Wettbewerbsbußgelder müssen beglichen werden, auch wenn Unternehmen gegen die Entscheidung vor dem Luxemburger EU-Gericht klagen. Microsoft hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission Widerspruch eingelegt und später auch die Aussetzung der Auflagen beantragt; nachdem die EU-Kommission diese Auflagen aussetzte, stand aber dennoch erst einmal die Zahlung des Bußgelds an. Eine entsprechende Belastung hatte Microsoft bereits in den Bilanzen für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahrs ausgewiesen.

Die EU-Kommission hatte im März entschieden, Microsoft mit einer Geldbuße zu bestrafen. Zur Begründung hieß es, dass die Kommission nach "gewissenhaften und umfangreichen Nachforschungen" sowie drei Beschwerden von Konkurrenten zu dem Schluss gekommen sei, dass der Konzern wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen. Mit 497.196.304 Euro verfügte die Kommission die höchste Geldbuße, die in der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde. Zudem sollte Microsoft die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Microsoft hätte zudem PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit geben müssen, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. (tol)