Lizenzstreit um Nuvia-Kerne: ARM verliert vor Gericht weitgehend gegen Qualcomm

Qualcomm darf die CPU-Kerne von Nuvia weiter in seinen Prozessoren verwenden. ARM will das Urteil anfechten.

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Snapdragon X auf einem Mainboard

(Bild: c't / mue)

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RĂĽckschlag fĂĽr ARM im Lizenzstreit mit Qualcomm: Laut dem Urteil der Geschworenen vom Freitag darf Qualcomm die mit dem Kauf des Start-ups Nuvia ĂĽbernommenen CPU-Kerne in eigene Prozessoren integrieren. Die Lizenzvereinbarung, die ursprĂĽnglich Nuvia mit ARM abgeschlossen hatte, werde dadurch nicht verletzt.

Qualcomms eigene Lizenz deckt nach dem Urteil auch die eingekauften Custom-Kerne ab. Die Snapdragon X Elite, Snapdragon X Plus und Snapdragon 8 Elite fĂĽr Notebooks und Smartphones sind somit legitim.

In einem dritten Streitpunkt konnten sich die Geschworenen nach stundenlanger Diskussion nicht einigen, weshalb er offen bleibt. Hier ging es um die Frage, ob das Start-up Nuvia vor dem Verkauf an Qualcomm die Zustimmung von ARM hätte einholen müssen.

Laut dem Lizenzabkommen zwischen Nuvia und ARM durfte Nuvia seine eigene ARM-Lizenz und ARM-Technologie nur mit ARMs Zustimmung verkaufen. Die Sachlage ist jedoch kompliziert: Streng genommen hat Nuvia seine Lizenz nicht ĂĽbertragen, da Qualcomm bereits eine eigene hatte. Und wie das Gericht entschied, reicht Qualcomms bisherige Lizenz aus.

Eine zentrale Frage im Gericht war, ob ein entworfener CPU-Kern zur ARM-Technologie zählt und bei Nuvias Lizenzende hätte zerstört werden müssen, oder ob er unabhängiges geistiges Eigentum darstellt.

  • ARMs Argumentation: Ohne den eigenen Befehlssatz kann es keinen ARM-CPU-Kern geben.
  • Qualcomms und Nuvias Argumentation: Ein Befehlssatz bestimmt nicht das CPU-Design und hat nur kleine Auswirkungen auf die Entwicklung. Der Befehlssatz beeinflusst primär, welche Instruktionen der Decoder verstehen muss. ARM hat den Nuvia-Kern zum Zeitpunkt der Qualcomm-Ăśbernahme noch nicht als ARM-kompatibel zertifiziert.

ARM nutzte gemäß Tantra Analyst über das gesamte Gerichtsverfahren eine Klavieranalogie: ARM behauptete, dass das Klavierdesign unabhängig von der Größe des Klaviers gleich bleibt und Teil der Lizenz ist. Qualcomm erwiderte: Nur weil eine Firma das Klavier erfindet, gehören ihr nicht alle Klaviere der Welt.

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Qualcomm sieht sich durch das Urteil bestätigt. "Wir freuen uns über die heutige Entscheidung", teilte das Unternehmen nach dem Urteilsspruch mit. "Die Geschworenen haben das Recht von Qualcomm auf Innovation bestätigt und bekräftigt, dass alle Qualcomm-Produkte, um die es in diesem Fall geht, durch den Vertrag von Qualcomm mit ARM geschützt sind."

ARM will dagegen aufgrund des offenen Streitpunkts eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. "Wir sind enttäuscht, dass die Geschworenen nicht in der Lage waren, einen Konsens über die Ansprüche zu erzielen", erklärte eine Sprecherin. "Wir beabsichtigen, aufgrund der Uneinigkeit der Geschworenen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen."

Laut der Nachrichtenagentur Reuters empfahl die Richterin Maryellen Noreika ARM und Qualcomm, ihren Streit auĂźergerichtlich zu schlichten. Im Falle einer Wiederaufnahme stĂĽnde keiner Seite ein klarer Sieg in Aussicht.

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