Veröffentlichung von Medikamenten-Beipackzetteln im Internet erlaubt

Bisher galten Veröffentlichungen von Beipackzettel zu Medikamenten im Internet als Werbung.

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Von
  • dpa

Die Hersteller von Arzneimitteln dürfen die Beipackzettel ihrer Medikamente auch im Internet veröffentlichen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden (Az.: 6 U 5565/03). Bisher galten solche Veröffentlichungen als Werbung.

"Es ist nicht möglich, dem mündigen Bürger die rein sachliche Information über bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente vorzuenthalten", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Das Gesetz gebe dem Bürger mehr Verantwortung für seine Gesundheit. Der Arzt sei nicht vor dem Wunsch eines Patienten nach einem möglicherweise ungeeigneten Arzneimittel zu schützen.

Im verhandelten Fall ging es um eine Klage gegen einen Hersteller von Bluthochdruckmitteln, der auf seiner Homepage neben der Abbildung der Verpackung auch Gebrauchsinformationen veröffentlicht hatte. (dpa) / (jk)